Deutscher Anwalt für Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa

Sie kaufen, vermieten, verschenken oder vererben eine Immobilie auf Teneriffa? Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen — vom Erwerb über Vermietung und Eigentümergemeinschaft bis zur Nachfolge.

Seit über 20 Jahren, in Ihrer Sprache, vor Ort.

FOKUS Konzentration auf das Wesentliche. Unser Schwerpunkt liegt auf Mandaten im Immobilien- und Erbrecht auf den Kanaren. Diese bewusste Spezialisierung gewährleistet eine tiefe rechtliche Durchdringung der Fälle und schützt Ihr Vermögen gezielt vor den Fallstricken der lokalen Gesetzgebung.
DIALOG Ein Ansprechpartner. Kontakt aufnehmen Jedes Mandat wird von Philipp Beyer persönlich geführt — von der ersten rechtlichen Prüfung bis zum Abschluss beim Notar oder im Grundbuch. Der Verzicht auf wechselnde Sachbearbeiter verhindert Informationsverluste und stellt eine lückenlose juristische Betreuung sicher.
ETHOS Nur Ihnen verpflichtet. Unsere Kanzlei agiert strikt unabhängig von Maklern, Bauträgern und sonstigen möglichen Beteiligten. Die Vergütung erfolgt ausschließlich durch unsere Mandanten. Wer am Verkauf z. B. als Makler mitverdient, kann den Kaufvertrag nicht unabhängig prüfen.

Honorar

Was ein Mandat bei uns kostet

Das Orientierungsgespräch ist kostenlos. Für klar abgrenzbare Leistungen steht der Preis vor Beauftragung fest. Alles andere rechnen wir nach Vereinbarung ab.

Honorar und Festpreise im Überblick

Zwei Rechtsordnungen, ein Anwalt.

Kanzlei Beyer berät deutschsprachige Mandanten auf Teneriffa im Immobilienrecht und im deutsch-spanischen Erbrecht. Philipp Beyer ist in Deutschland und Spanien zugelassen und führt jedes Mandat persönlich, in Santa Cruz, Costa Adeje oder online.

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Philipp Beyer, Rechtsanwalt und Abogado, Kanzlei Beyer, Teneriffa

Philipp Beyer
Rechtsanwalt & Abogado

Der erste Schritt kostet nichts.

Ein Orientierungsgespräch, persönlich oder online. Darin klären wir, ob und in welcher Form wir Sie begleiten können — und was das kostet.

Persönlich in Santa Cruz oder Costa Adeje, oder vollständig online: Mandats- und Vergütungsvereinbarung unterzeichnen Sie im Browser, Unterlagen tauschen wir über unser Mandantenportal, die Server stehen in Deutschland.

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