KANZLEI BEYER

Deutscher Anwalt & Abogado

Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa

Wer auf Teneriffa eine Immobilie kauft, hat oft über Jahrzehnte mit spanischem Recht zu tun: beim Kauf, als Vermieter, in der Eigentümergemeinschaft und im Erbfall. Wir beraten Sie in jeder dieser Phasen.

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Kanzlei

Vor Ort auf Teneriffa seit über 20 Jahren, damit unsere Mandanten es nicht sein müssen.

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Grundsätze

Unsere Maxi­men

FOKUS

Immobilien- und Erbrecht auf den Kanaren.

Wir beschränken uns bewusst auf diese beiden Rechtsgebiete. Die Fragen, die darin immer wieder auftreten, kennen wir aus über 20 Jahren Arbeit auf Teneriffa.

DIALOG

Ein Ansprech­partner.

Philipp Beyer führt jedes Mandat persönlich, von der ersten Prüfung bis zum Abschluss. Sie schildern Ihr Anliegen einmal und müssen nicht bei wechselnden Sachbearbeitern nachfragen.

ETHOS

Nur Ihnen verpflichtet.

Wir arbeiten unabhängig von Maklern und Bauträgern und werden ausschließlich von unseren Mandanten bezahlt. Wer am Verkauf mitverdient, kann den Kaufvertrag nicht unabhängig prüfen.

TRANSPARENZ

Das Honorar vorab kennen.

Was unsere Arbeit kostet, erfahren Sie vor der Beauftragung. Für Immobilienkauf, Erbschaft, Testament und Schenkung können Sie das Honorar mit unserem Rechner selbst berechnen.

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Ansprech­partner

Philipp Beyer

Rechtsanwalt & Abogado

Philipp Beyer ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und als Abogado bei der Anwaltskammer von Santa Cruz de Tenerife zugelassen.

„Wer auf Teneriffa einen verlässlichen deutsch­sprachigen Ansprech­partner für rechtliche Angelegenheiten sucht, ist hier in den besten Händen.“

Google-Rezension, September 2026

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.