KANZLEI BEYER
Geöffnete Holztür in einer weiß gekalkten Hauswand, dahinter ein heller Innenhof

Deutscher Anwalt & Abogado

Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa

Sie kaufen, vermieten, verschenken oder vererben eine Immobilie auf Teneriffa? Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen, vom Erwerb über Vermietung und Eigentümergemeinschaft bis zur Nachfolge.

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Kanzlei

Vor Ort auf Teneriffa seit über 20 Jahren, damit unsere Mandanten es nicht sein müssen.

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Grundsätze

Unsere Maxi­men

FOKUS

Konzentration auf das Wesentliche.

Unser Schwerpunkt liegt auf Mandaten im Immobilien- und Erbrecht auf den Kanaren. Diese bewusste Spezialisierung gewährleistet eine tiefe rechtliche Durchdringung der Fälle und schützt Ihr Vermögen gezielt vor den Fallstricken der lokalen Gesetzgebung.

DIALOG

Ein Ansprechpartner.

Jedes Mandat wird von Philipp Beyer persönlich geführt, von der ersten rechtlichen Prüfung bis zum Abschluss beim Notar oder im Grundbuch. Der Verzicht auf wechselnde Sachbearbeiter verhindert Informationsverluste und stellt eine lückenlose juristische Betreuung sicher.

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ETHOS

Nur Ihnen verpflichtet.

Unsere Kanzlei agiert strikt unabhängig von Maklern, Bauträgern und sonstigen möglichen Beteiligten. Die Vergütung erfolgt ausschließlich durch unsere Mandanten. Wer am Verkauf z. B. als Makler mitverdient, kann den Kaufvertrag nicht unabhängig prüfen.

Ansprechpartner

Philipp Beyer

Rechtsanwalt & Abogado

Philipp Beyer ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und als Abogado bei der Anwaltskammer von Santa Cruz de Tenerife zugelassen.

„Wer auf Teneriffa einen verlässlichen deutsch­sprachigen Ansprechpartner für rechtliche Angelegenheiten sucht, ist hier in den besten Händen.“

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Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob und in welcher Form wir Sie begleiten können und was das kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

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