Deutscher Anwalt für Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa

Sie kaufen, vermieten, verschenken oder vererben eine Immobilie auf Teneriffa? Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen, vom Erwerb über Vermietung und Eigentümergemeinschaft bis zur Nachfolge.

Dafür sind wir seit über 20 Jahren hier. Sie müssen es nicht sein.

FOKUS Konzentration auf das Wesentliche. Unser Schwerpunkt liegt auf Mandaten im Immobilien- und Erbrecht auf den Kanaren. Diese bewusste Spezialisierung gewährleistet eine tiefe rechtliche Durchdringung der Fälle und schützt Ihr Vermögen gezielt vor den Fallstricken der lokalen Gesetzgebung.
DIALOG Ein Ansprechpartner. Kontakt aufnehmen Jedes Mandat wird von Philipp Beyer persönlich geführt, von der ersten rechtlichen Prüfung bis zum Abschluss beim Notar oder im Grundbuch. Der Verzicht auf wechselnde Sachbearbeiter verhindert Informationsverluste und stellt eine lückenlose juristische Betreuung sicher.
ETHOS Nur Ihnen verpflichtet. Unsere Kanzlei agiert strikt unabhängig von Maklern, Bauträgern und sonstigen möglichen Beteiligten. Die Vergütung erfolgt ausschließlich durch unsere Mandanten. Wer am Verkauf z. B. als Makler mitverdient, kann den Kaufvertrag nicht unabhängig prüfen.

Zwei Rechtsordnungen, ein Anwalt.

Philipp Beyer ist in Deutschland als Rechtsanwalt und in Spanien als Abogado zugelassen. Wo deutsches und spanisches Recht bei Immobilien und Nachlässen ineinandergreifen, bekommen Sie beides aus einer Hand.

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Philipp Beyer, Rechtsanwalt und Abogado, Kanzlei Beyer, Teneriffa

Philipp Beyer
Rechtsanwalt & Abogado