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Spanien: Neue Jahresmeldung für Kurzzeitvermietung — „Depósito" wird Pflicht, sobald eine NRUA existiert

Für Ferienvermietungen über Online-Plattformen gilt eine neue Pflicht: Sobald eine NRUA vergeben wurde, ist jährlich ein Depósito beim zuständigen Register zu hinterlegen — auch ohne Vermietung.

Was ändert sich?

Für Kurzzeitvermietungen (Ferienvermietung) über Online-Plattformen gilt: Sobald für eine Einheit eine NRUA vergeben wurde, ist jährlich ein sogenanntes Depósito de arrendamientos de corta duración zu hinterlegen.

Was ist die NRUA?

Die NRUA (Número de Registro Único de Arrendamiento) ist die einheitliche Registriernummer, die eine konkrete Vermietungseinheit im Registersystem eindeutig identifiziert. Ohne diese Nummer ist eine legale Vermarktung über Online-Plattformen nicht möglich.

Was ist das Depósito?

Das Depósito ist eine Jahresmeldung an das zuständige Register. Pro registrierter Einheit werden darin die im Jahr begonnenen Vermietungen zusammengefasst — insbesondere Zweck, Gästezahl sowie Ein- und Auszugsdaten.

Pflicht auch ohne Vermietung

Wichtig: Die Pflicht zur jährlichen Hinterlegung besteht auch dann, wenn im betreffenden Jahr keine Vermietungen stattgefunden haben. Maßgeblich ist allein, dass eine NRUA existiert.

Risiko bei Nichtabgabe

Bei Verstoß drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen — bis hin zum Widerruf der NRUA. Damit verbunden sind erhebliche praktische Folgen: Ohne gültige NRUA ist die Vermarktung über Online-Plattformen rechtlich ausgeschlossen.

Praktische Auswirkungen

Eigentümer, die ihre Immobilie auf den Kanaren als Ferienunterkunft vermarkten, sollten den Termin zur jährlichen Depósito-Abgabe fest einplanen — unabhängig davon, wie intensiv die Einheit im jeweiligen Jahr genutzt wurde. Eine versäumte Frist kann den vollständigen Verlust der Vermarktungsfähigkeit nach sich ziehen.

Bei Fragen zur korrekten Abgabe oder zur Einrichtung der NRUA stehe ich gern zur Verfügung.