KANZLEI BEYER
Philipp Beyer, Rechtsanwalt und Abogado, Kanzlei Beyer, Teneriffa

Philipp Beyer

Rechtsanwalt & Abogado

Standorte
Santa Cruz de Tenerife
Costa Adeje

Kanzlei Beyer berät deutschsprachige Mandanten im Immobilien- und Erbrecht auf den Kanaren. Philipp Beyer ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und als Abogado bei der Anwaltskammer von Santa Cruz de Tenerife zugelassen; Sie erreichen die Kanzlei an zwei Standorten, in Santa Cruz de Tenerife und in Costa Adeje.

Arbeitsweise

Wie ein Mandat abläuft, richtet sich nach Ihren Wünschen: persönlich vor Ort, vollständig aus der Ferne oder beides.

So läuft ein Mandat ab

  • Kontaktaufnahme. Sie schildern Ihr Anliegen, telefonisch oder schriftlich, und erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung. Im kostenlosen Orientierungsgespräch klärt sich, ob und in welcher Form die Kanzlei Sie unterstützen kann und was das kostet.
  • Unterlagen. Unterlagen schicken Sie per E-Mail, auf Wunsch auch über das Mandantenportal der Kanzlei, dort auch umfangreiche.
  • Mandatserteilung. Die Mandats- und Vergütungsvereinbarung können Sie digital unterzeichnen, ohne Anreise und ohne besondere Software, oder bei einem Termin im Büro.
  • Beratung. Besprechungen finden statt, wo es für Sie passt: in den Büros in Santa Cruz oder Costa Adeje, bei Ihnen vor Ort oder per Video.

Vertretung ohne Anreise

Viele Verfahrensschritte in Spanien erfordern keine persönliche Anwesenheit. Wenn Sie nicht anreisen möchten, vertritt Sie die Kanzlei auf Grundlage einer Vollmacht.

Für Verwaltungs- und Steuerverfahren genügt meist eine einfache schriftliche Vollmacht. Philipp Beyer ist bei der spanischen Steuerverwaltung zugelassener Steuerbevollmächtigter und reicht Steuererklärungen und Anträge elektronisch in Ihrem Namen ein.

Wo das Gesetz die notarielle Form verlangt, vertritt Sie die Kanzlei vor dem spanischen Notar mit einer Vollmacht, die Sie bei einem Notar in Deutschland errichten können.

Eigene Infrastruktur

Mandantenportal, Signaturdienst und Videoberatung betreibt die Kanzlei auf eigenen Servern in einem zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Viele Werkzeuge, die in Kanzleien üblich sind, übertragen Daten an Anbieter in den Vereinigten Staaten; auch mit Auftragsverarbeitungsvertrag bleibt dort ein rechtliches Restrisiko. Für die eigenen Dienste der Kanzlei entfällt es. Das betrifft etwa Kaufverträge, Nachlassunterlagen und Angaben zu Ihrem Vermögen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Auf einen Blick

  1. 01

    Seit 2004

    Kanzlei Beyer auf Teneriffa, spezialisiert auf Immobilien- und Erbrecht.

  2. 02

    Zwei Zulassungen

    Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF col. 4350).

  3. 03

    Drei Sprachen

    Beratung auf Deutsch, Spanisch und Englisch.

  4. 04

    Zwei Standorte

    Santa Cruz de Tenerife und Büro Costa Adeje.

  5. 05

    Vier Millionen Euro

    Deckungssumme der Berufshaftpflicht der Kanzlei, deutlich über der gesetzlichen Pflichtdeckung.

Medienpräsenz

Für die Berichterstattung zu Rechtsfragen auf den Kanarischen Inseln steht Philipp Beyer wiederholt als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung, zuletzt im TV-Format „Achtung Abzocke“ auf Kabel 1.

Philipp Beyer (rechts) im TV-Interview mit Peter Giesel · „Achtung Abzocke“ / Kabel 1
Philipp Beyer (rechts) im TV-Interview mit Peter Giesel · „Achtung Abzocke“ / Kabel 1
Zum Beitrag

Mandantenstimmen

„Verträge wurden gründlich geprüft, Risiken klar benannt, ohne Panikmache. […] Transparente Kosten, keine Überraschungen.“

Google-Rezension, September 2026

„Ich musste nicht ein einziges Mal anreisen, alles lief über Voll­macht. […] Ich wurde immer vorab informiert, was als Nächstes passiert und wie lange es dauert.“

Google-Rezension, August 2026

„Die Beschaffung von Unterlagen verlief rasch und völlig unbürokratisch.“

Google-Rezension, September 2026
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Qualifikationen

ZulassungenRechtsanwalt (RAK Berlin)
Abogado (ICATF col. 4350)
WerdegangPhilipp Beyer studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Potsdam und legte beide Staatsexamina in Berlin ab.
Bereits während Studium und Referendariat arbeitete er u.a. in Anwaltskanzleien auf Teneriffa.
2004 gründete er die Kanzlei Beyer, später die Kooperation advolegal.
Als bislang einziger Anwalt mit deutscher Parallelzulassung auf Teneriffa war er über viele Jahre als von der Kammer berufener Pflichtverteidiger tätig.
MitgliedschaftenRechtsanwaltskammer Berlin (RAK)
Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF)
Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V.

Häufige Fragen

Muss ich für das Mandat nach Teneriffa reisen?

Nein. Das Mandat lässt sich vollständig aus der Ferne führen; Notar- und Behördentermine nimmt die Kanzlei mit Vollmacht für Sie wahr. Wenn Sie lieber persönlich kommen, geht das ebenso.

Wo liegen meine Daten?

Unterlagen, die Sie über das Mandantenportal übermitteln, liegen auf eigenen Servern der Kanzlei in einem zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Sie verlassen die EU nicht.

Wie unterschreibe ich die Mandatsvereinbarung?

Auf Wunsch digital, direkt im Browser, auch am Smartphone; das unterzeichnete Exemplar erhalten Sie anschließend. Oder bei einem Termin im Büro.

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

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