Datenschutz und digitale Infrastruktur
Die digitalen Werkzeuge dieser Kanzlei laufen auf eigener Infrastruktur in einem deutschen Rechenzentrum. Was das für die Vertraulichkeit von Mandantendaten konkret bedeutet.
Anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a BRAO und § 203 StGB endet nicht bei der Art und Weise, wie Mandantendaten technisch übertragen oder gespeichert werden. Bei der Auswahl der digitalen Werkzeuge unserer Kanzlei haben wir diese Pflicht zum Ausgangspunkt gemacht — nicht zum nachträglichen Zusatz.
Eigene Infrastruktur in einem deutschen Rechenzentrum
Die zentralen Bausteine der digitalen Kanzlei — von der Website über das Mandantenportal bis zu den internen Workflow-Werkzeugen — laufen auf einem dedizierten Server bei der netcup GmbH mit Standort in Nürnberg. Mit dem Anbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Das Rechenzentrum ist ISO-27001-zertifiziert und unterliegt vollständig deutschem und europäischem Datenschutzrecht.
Keine Datenübertragung beim Website-Aufruf. Beim Aufruf dieser Website werden keine Daten an Server außerhalb der Europäischen Union übertragen.
Mandatsunterlagen verbleiben in Deutschland. Daten, die über das Mandantenportal ausgetauscht werden, liegen ausschließlich auf der kanzleieigenen Server-Infrastruktur in Deutschland.
Keine Drittstaaten-Übermittlung. Eine Übermittlung in die USA oder andere Drittstaaten findet bei den selbst gehosteten Diensten nicht statt.
E-Mail und Google Workspace
Der E-Mail-Verkehr der Kanzlei läuft über Google Workspace. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO besteht. Die Übermittlung stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (EU-US Data Privacy Framework) und ergänzend auf Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. Eine Verarbeitung in den Vereinigten Staaten ist dabei nicht ausgeschlossen.
E-Mail ist kein sicherer Übertragungsweg — unabhängig vom Anbieter. Genau darum gibt es das Mandantenportal. Mandatsunterlagen werden nicht per E-Mail versandt, sondern über den Server in Nürnberg ausgetauscht. Die E-Mail bleibt Terminabsprachen und Routinekorrespondenz vorbehalten.
Sicherer Dokumentenaustausch
Für den Austausch von Schriftsätzen, Vertragsentwürfen, Notarurkunden und sonstigen Mandatsunterlagen steht Ihnen ein eigenes Mandantenportal zur Verfügung.
Auf Anforderung erhalten Sie einen passwortgeschützten Zugangslink mit zeitlich befristeter Gültigkeit. Sie können Dokumente herunterladen oder eigene Unterlagen sicher an die Kanzlei übermitteln. Die Übertragung erfolgt durchgehend TLS-verschlüsselt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet und nach Mandatsende unter Beachtung der berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Verzicht auf Tracking und Profilbildung
Diese Website verzichtet auf alle Werkzeuge, die personenbezogene Nutzungsprofile erstellen.
Keine Tracking-Cookies. Diese Website setzt keine Cookies zur Wiedererkennung oder Profilbildung.
Keine Marketing-Pixel. Es sind keine Werbe- oder Conversion-Pixel eingebunden.
Keine externen Analyse-Dienste. Es findet keine Webanalytik statt. Ein Cookie-Banner ist deshalb nicht erforderlich.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind dokumentiert.
Durchgehende Verschlüsselung. Alle Verbindungen sind TLS-verschlüsselt.
Restriktive Zugriffskontrolle. Administrativer Zugriff auf die Server-Infrastruktur erfolgt ausschließlich über verschlüsselten VPN-Tunnel.
Automatisierte Sicherung. Tägliche Snapshots des Servers, kurzfristige Wiederherstellung jederzeit möglich.
Anmelde-Monitoring. Protokollierung aller Anmeldeversuche, automatische Sperrung verdächtiger Zugriffe.
Aktualität der Komponenten. Regelmäßige Aktualisierung aller eingesetzten Software-Komponenten.
Eine ausführliche Übersicht stellen wir Mandantinnen und Mandanten auf Anfrage zur Verfügung.
Was diese Entscheidung praktisch ändert
Die meisten Werkzeuge, die im Anwaltsalltag verbreitet sind, übertragen Daten an Anbieter mit Sitz oder Konzernmüttern in den Vereinigten Staaten. Selbst bei abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsverträgen und EU-Standardvertragsklauseln bleibt ein rechtliches Restrisiko, das sich nicht vollständig ausschließen lässt.
Durch die Entscheidung für eigene Infrastruktur in Deutschland entfällt dieses Restrisiko bei den selbst gehosteten Diensten vollständig. Für Mandantinnen und Mandanten, deren Anliegen besondere Vertraulichkeit erfordert — Erbangelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug, Immobilientransaktionen, vermögensrechtliche Fragen — ist das ein konkreter Schutz, nicht nur eine Formel in der Datenschutzerklärung.
Bei Fragen zur konkreten technischen Ausgestaltung oder zum Austausch sensibler Unterlagen genügt eine kurze Nachricht.