Kanzlei Beyer berät deutschsprachige Mandanten im Immobilien- und Erbrecht auf den Kanaren. Philipp Beyer ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und als Abogado bei der Anwaltskammer von Santa Cruz de Tenerife zugelassen; Sie erreichen die Kanzlei an zwei Standorten, in Santa Cruz de Tenerife und in Costa Adeje.
Arbeitsweise
Wie ein Mandat abläuft, richtet sich nach Ihren Wünschen: persönlich vor Ort, vollständig aus der Ferne oder beides.
So läuft ein Mandat ab
- Kontaktaufnahme. Sie schildern Ihr Anliegen, telefonisch oder schriftlich, und erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung. Im kostenlosen Orientierungsgespräch klärt sich, ob und in welcher Form die Kanzlei Sie unterstützen kann und was das kostet.
- Unterlagen. Unterlagen schicken Sie per E-Mail, auf Wunsch auch über das Mandantenportal der Kanzlei, dort auch umfangreiche.
- Mandatserteilung. Die Mandats- und Vergütungsvereinbarung können Sie digital unterzeichnen, ohne Anreise und ohne besondere Software, oder bei einem Termin im Büro.
- Beratung. Besprechungen finden statt, wo es für Sie passt: in den Büros in Santa Cruz oder Costa Adeje, bei Ihnen vor Ort oder per Video.
Vertretung ohne Anreise
Viele Verfahrensschritte in Spanien erfordern keine persönliche Anwesenheit. Wenn Sie nicht anreisen möchten, vertritt Sie die Kanzlei auf Grundlage einer Vollmacht.
Für Verwaltungs- und Steuerverfahren genügt meist eine einfache schriftliche Vollmacht. Philipp Beyer ist bei der spanischen Steuerverwaltung zugelassener Steuerbevollmächtigter und reicht Steuererklärungen und Anträge elektronisch in Ihrem Namen ein.
Wo das Gesetz die notarielle Form verlangt, vertritt Sie die Kanzlei vor dem spanischen Notar mit einer Vollmacht, die Sie bei einem Notar in Deutschland errichten können.
Eigene Infrastruktur
Mandantenportal, Signaturdienst und Videoberatung betreibt die Kanzlei auf eigenen Servern in einem zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Viele Werkzeuge, die in Kanzleien üblich sind, übertragen Daten an Anbieter in den Vereinigten Staaten; auch mit Auftragsverarbeitungsvertrag bleibt dort ein rechtliches Restrisiko. Für die eigenen Dienste der Kanzlei entfällt es. Das betrifft etwa Kaufverträge, Nachlassunterlagen und Angaben zu Ihrem Vermögen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Auf einen Blick
- 01
Seit 2004
Kanzlei Beyer auf Teneriffa, spezialisiert auf Immobilien- und Erbrecht.
- 02
Zwei Zulassungen
Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF col. 4350).
- 03
Drei Sprachen
Beratung auf Deutsch, Spanisch und Englisch.
- 04
Zwei Standorte
Santa Cruz de Tenerife und Büro Costa Adeje.
- 05
Vier Millionen Euro
Deckungssumme der Berufshaftpflicht der Kanzlei, deutlich über der gesetzlichen Pflichtdeckung.
Medienpräsenz
Für die Berichterstattung zu Rechtsfragen auf den Kanarischen Inseln steht Philipp Beyer wiederholt als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung, zuletzt im TV-Format „Achtung Abzocke“ auf Kabel 1.

Mandantenstimmen
„Verträge wurden gründlich geprüft, Risiken klar benannt, ohne Panikmache. […] Transparente Kosten, keine Überraschungen.“
„Ich musste nicht ein einziges Mal anreisen, alles lief über Vollmacht. […] Ich wurde immer vorab informiert, was als Nächstes passiert und wie lange es dauert.“
„Die Beschaffung von Unterlagen verlief rasch und völlig unbürokratisch.“
Qualifikationen
| Zulassungen | Rechtsanwalt (RAK Berlin) |
|---|---|
| Abogado (ICATF col. 4350) | |
| Werdegang | Philipp Beyer studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Potsdam und legte beide Staatsexamina in Berlin ab. |
| Bereits während Studium und Referendariat arbeitete er u.a. in Anwaltskanzleien auf Teneriffa. | |
| 2004 gründete er die Kanzlei Beyer, später die Kooperation advolegal. | |
| Als bislang einziger Anwalt mit deutscher Parallelzulassung auf Teneriffa war er über viele Jahre als von der Kammer berufener Pflichtverteidiger tätig. | |
| Mitgliedschaften | Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK) |
| Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF) | |
| Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V. |
Häufige Fragen
Muss ich für das Mandat nach Teneriffa reisen?
Nein. Das Mandat lässt sich vollständig aus der Ferne führen; Notar- und Behördentermine nimmt die Kanzlei mit Vollmacht für Sie wahr. Wenn Sie lieber persönlich kommen, geht das ebenso.
Wo liegen meine Daten?
Unterlagen, die Sie über das Mandantenportal übermitteln, liegen auf eigenen Servern der Kanzlei in einem zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Sie verlassen die EU nicht.
Wie unterschreibe ich die Mandatsvereinbarung?
Auf Wunsch digital, direkt im Browser, auch am Smartphone; das unterzeichnete Exemplar erhalten Sie anschließend. Oder bei einem Termin im Büro.
