KANZLEI BEYER
Rechtsgebiete

Erbrecht in Spanien: Erbschaft annehmen und abwickeln

Erbschaften mit Bezug zu Spanien wickeln wir vollständig ab, von der notariellen Annahme bis zur Eintragung der Erben als Eigentümer. Erben in Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen dafür nicht anreisen.

Wer das Erbe nimmt, der schuldet.

Volksmund

Ohne Annahme können Sie über das Erbe nicht verfügen.

Erbschafts­annahme in Spanien

In Spanien geht ein Nachlass nicht von selbst auf die Erben über. Erst mit der Annahme vor einem spanischen Notar werden sie Eigentümer; bis dahin können sie über Immobilie und Konten nicht verfügen.

Welches Erbrecht gilt, entscheidet darüber, wer erbt und welche Nachweise der Notar verlangt. Das klären wir zu Beginn, ebenso die steuerlichen Folgen, und beschaffen die nötigen Unterlagen, bevor die Annahme vorbereitet wird.

Ihr Anliegen

Sie haben geerbt.

Solange die Erbschaft nicht angenommen und im Grundbuch eingetragen ist, können Sie die Immobilie nicht verkaufen und nicht über die Konten verfügen. Wir nehmen die Erbschaft für Sie an, auf Wunsch per Vollmacht und ohne Anreise.

Erbschaftsannahme zum Festpreis

Sie planen Ihren Nachlass.

Ohne Rechtswahl gilt bei Wohnsitz auf Teneriffa spanisches Erbrecht. Ein spanisches Testament mit Rechtswahl legt fest, welches Recht für Ihren Nachlass gilt. Liegen Immobilien in Spanien, erleichtert es zudem die spätere Abwicklung: Der spanische Notar kann es unmittelbar verwenden, Übersetzungen und ausländische Erbnachweise entfallen in der Regel. Das spart Ihren Erben Zeit und Kosten.

Testament zum Festpreis

Leistungs­umfang

Erbschafts­annahme und Nachlassabwicklung

  • Vorbereitung und Durchführung der notariellen Erbschaftsannahme (escritura de manifestación, aceptación y adjudicación de herencia)
  • Vollständige Abwicklung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
  • Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung (Modelo 650)
  • Erledigung der Wertzuwachssteuer (Plusvalía municipal )
  • Eintragung im Grundbuch, Umschreibung von Bankkonten

Europäisches Nachlasszeugnis und spanischer Erbschein

  • Beratung zu spanischen Erbscheinen (declaratorio de herederos) und Europäischen Nachlasszeugnissen
  • Beantragung und Besorgung der erforderlichen Dokumente

Beratung deutsch-spanisches Erbrecht

  • Beratung zur Vorbereitung und Abwicklung von Erbschaften mit Spanien-Bezug
  • Klärung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Nachlassfällen
  • Erbschaftsteuer: auf den Kanaren durch die Vergünstigungen für nahe Angehörige meist gering; wir prüfen sie im Mandat mit

Testamentsgestaltung mit Auslandsbezug

  • Gestaltung von Testamenten mit deutsch-spanischem Bezug nach gewünschtem Recht
  • Vorbereitung der notariellen Beurkundung bei einem spanischen Notar
  • Sprachliche und rechtliche Begleitung zum Beurkundungstermin (gesondert vereinbart)

Schenkung von Immobilien

  • Beratung bei Schenkungen als Element der Nachlassplanung

Ansprech­partner

Philipp Beyer

Rechtsanwalt & Abogado

Philipp Beyer ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und als Abogado bei der Anwaltskammer von Santa Cruz de Tenerife zugelassen.

„Ich musste nicht ein einziges Mal anreisen, alles lief über Voll­macht.“

Google-Rezension, August 2026
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vor Ort, telefonisch oder per Video

Festpreis

Erbschafts­annahme zum Festpreis

Sie haben auf Teneriffa geerbt und fragen sich, was die Abwicklung kostet und ob Sie anreisen müssen. Wir übernehmen die Erbschaftsannahme zum Festpreis, ab 1.750 € inkl. IGIC (kanarische Umsatzsteuer). Das Honorar richtet sich nach dem Nachlasswert und steht vor der Beauftragung fest. Anreisen müssen Sie nicht: Auf Wunsch handeln wir per Vollmacht.

Erbschaftsannahme zum Festpreis

Häufige Fragen

Muss ich als Erbe nach Teneriffa reisen, um die Erbschaft anzunehmen?

Nein. Die notarielle Erbschaftsannahme kann auf Grundlage einer Vollmacht durch uns erfolgen. Die Vollmacht errichten Sie bei einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz; Unterlagen tauschen wir digital aus. Nur beim Testament selbst ist Ihre Anwesenheit beim spanischen Notar erforderlich, weil die Errichtung höchstpersönlich ist.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Dann bestimmt das anwendbare Recht die gesetzlichen Erben, bei letztem Wohnsitz auf Teneriffa das spanische. Vor der Erbschaftsannahme ist ein spanischer Erbschein (declaratorio de herederos) oder ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich, das wir für Sie beantragen. Der Zeitbedarf ist höher als bei einem Testament, die Steuerfrist läuft trotzdem ab dem Todestag.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Todesfall für die Erbschaft­steuer in Spanien?

Die Erbschaftsteuererklärung ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag abzugeben. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich, muss aber innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Wer die Frist versäumt, zahlt Verspätungszuschläge und Zinsen.

Zahle ich als Nichtresident mehr Erbschaft­steuer als jemand, der in Spanien lebt?

Nicht mehr. Für Nichtresidenten gelten heute dieselben Freibeträge und Vergünstigungen wie für Residenten, seit 2015 für Erben aus der EU, inzwischen auch aus Drittstaaten wie der Schweiz; auf den Kanaren profitieren nahe Angehörige seit 2018 von erheblichen Ermäßigungen. Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Nachlasses ab.

Ich lebe auf Teneriffa und habe ein deutsches Testament. Gilt es in Spanien?

Ein wirksam errichtetes deutsches Testament wird in Spanien grundsätzlich anerkannt. Entscheidend ist, ob es eine Rechtswahl enthält: Ohne sie gilt für den Nachlass das Recht Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts, bei Wohnsitz auf Teneriffa also spanisches Erbrecht mit Pflichtteil der Kinder. Wir prüfen Ihr bestehendes Testament und ergänzen es, wenn nötig, um eine Rechtswahl oder ein spanisches Testament für das Vermögen in Spanien.

Ich habe Kinder aus erster Ehe. Kann ich meinem Ehepartner das Haus auf Teneriffa allein vererben?

Nach spanischem Recht nicht ohne Weiteres: Kindern stehen zwei Drittel des Nachlasses als Pflichtteil zu, der überlebende Ehegatte erhält daneben nur ein Nießbrauchrecht. Wer als Deutscher, Österreicher oder Schweizer sein Heimatrecht wählt, gestaltet freier, muss dann aber mit Pflichtteilsansprüchen nach diesem Recht rechnen. Welche Kombination aus Rechtswahl, Testament und Schenkung zu Lebzeiten Ihr Ziel erreicht, klären wir im Einzelfall.

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

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