Erbrecht

Erbrecht in Spanien

Wer auf Teneriffa vererbt oder erbt, bewegt sich zwischen zwei Rechtsordnungen — anwendbar ist am Ende aber nur ein Erbrecht. Wir klären, welches gilt, gestalten Testamente und wickeln Nachlässe in Spanien vollständig ab.

Eigenarten des spanischen Erbrechts

Vor August 2015 unterlag die Rechtsnachfolge dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Mit der EU-Erbrechtsverordnung (EUErbVO 650/2012) gilt seitdem: Maßgeblich ist — sofern keine Rechtswahl in einem wirksamen Testament getroffen wurde — das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.

Für Sie bedeutet das: Wer seinen Lebensmittelpunkt auf Teneriffa hat und keine Rechtswahl trifft, wird nach spanischem Recht beerbt — mit erheblichen Abweichungen vom deutschen, österreichischen oder schweizerischen Erbrecht:

  • In den meisten autonomen Gemeinschaften Spaniens existiert kein Erbvertrag.
  • Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten mit Bindungswirkung ist nur eingeschränkt zulässig.
  • Bei Vorhandensein von Kindern stehen diesen zwei Drittel des Nachlasses als Pflichtteil zu (legítima , Zwangserbschaft).
  • Vor- und Nacherbschaft sind dem spanischen Recht in der deutschen Form fremd.
  • Der überlebende Ehegatte ist neben Kindern oder Eltern kein gesetzlicher Erbe, erhält jedoch ein Nießbrauchrecht auf einen Teil des Nachlasses.

Ob diese Regeln Ihren Nachlass treffen oder ob eine Rechtswahl sie abwendet, ist die erste Frage jeder Nachlassplanung mit Spanien-Bezug — und die erste, die wir mit Ihnen klären.

Leistungsumfang

Beratung deutsch-spanisches Erbrecht

  • Beratung zur Vorbereitung und Abwicklung von Erbschaften mit Spanien-Bezug
  • Klärung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Nachlassfällen
  • Erbschaftsteuer — auf den Kanaren durch die Vergünstigungen für nahe Angehörige meist gering; wir prüfen sie im Mandat mit

Testamentsgestaltung mit Auslandsbezug

  • Gestaltung von Testamenten mit deutsch-spanischem Bezug nach gewünschtem Recht
  • Vorbereitung der notariellen Beurkundung bei einem spanischen Notar
  • Sprachliche und rechtliche Begleitung zum Beurkundungstermin (gesondert vereinbart)

Nachlassabwicklung in Spanien

  • Vorbereitung und Durchführung der notariellen Erbschaftsannahme (escritura de manifestación, aceptación y adjudicación de herencia)
  • Vollständige Abwicklung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
  • Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung (Modelo 650)
  • Erledigung der Wertzuwachssteuer (Plusvalía municipal )
  • Eintragung im Grundbuch, Umschreibung von Bankkonten

Europäisches Nachlasszeugnis und spanischer Erbschein

  • Beratung zu spanischen Erbscheinen (declaratorio de herederos) und Europäischen Nachlasszeugnissen
  • Beantragung und Besorgung der erforderlichen Dokumente

Schenkung von Immobilien

  • Beratung bei Schenkungen als Element der Nachlassplanung

Erbschaftsteuer und Fristen bei Nachlässen mit Teneriffa-Bezug

Seit 2015 (Spanien) und 2018 (Kanaren) gelten für Nichtresidenten dieselben Steuerfreibeträge wie für Residenten. Die auf den Kanarischen Inseln günstigen Freibeträge für nahe Verwandte stehen damit auch Erben offen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Die konkrete Belastung hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Nachlasswert ab; allgemeine Steuerspartipps greifen selten. Wir prüfen Ihre Konstellation, bevor Sie annehmen oder verfügen.

Die Erbschaftsteuererklärung ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag abzugeben; eine Verlängerung ist möglich, wenn sie rechtzeitig beantragt wird. Deshalb beginnen wir mit der Beschaffung der Unterlagen, sobald der Erbfall bekannt ist.

Streitige Auseinandersetzungen

Erbstreitigkeiten mit Spanien-Bezug entstehen typischerweise um Pflichtteils- und legítima-Ansprüche, um die Auslegung eines Testaments oder um die Auseinandersetzung unter Miterben, wenn eine Immobilie auf Teneriffa geteilt oder verkauft werden soll. Wir suchen zuerst die außergerichtliche Lösung — eine verhandelte Teilung ist meist schneller und günstiger als ein Verfahren über zwei Rechtsordnungen hinweg. Lässt sich keine Einigung erreichen, vertreten wir Sie vor den spanischen Gerichten, auch in der Koordination mit einem Verfahren in Ihrem Heimatland.

Festpreis-Mandate zum Erbrecht

Für die beiden häufigsten Erbrechtsmandate vereinbaren wir ein Festhonorar mit vorab definiertem Leistungsumfang.

Erbschaftsannahme zum Festpreis → Testament zum Festpreis →

Beide Mandate bereiten wir digital vor — Erfassungsbogen, Unterlagen über das Mandantenportal, Erbschaftsannahme auf Wunsch per Vollmacht ohne Anreise; wie das abläuft, steht unter Digitale Kanzlei.

Häufige Fragen

Ich lebe auf Teneriffa und habe ein deutsches Testament. Gilt es in Spanien?

Ein wirksam errichtetes deutsches Testament wird in Spanien grundsätzlich anerkannt. Entscheidend ist, ob es eine Rechtswahl enthält: Ohne sie gilt für den Nachlass das Recht Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts — bei Wohnsitz auf Teneriffa also spanisches Erbrecht mit Pflichtteil der Kinder. Wir prüfen Ihr bestehendes Testament und ergänzen es, wenn nötig, um eine Rechtswahl oder ein spanisches Testament für das Vermögen in Spanien.

Muss ich als Erbe nach Teneriffa reisen, um die Erbschaft anzunehmen?

Nein. Die notarielle Erbschaftsannahme kann auf Grundlage einer Vollmacht durch uns erfolgen. Die Vollmacht errichten Sie bei einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz; Unterlagen tauschen wir digital aus. Nur beim Testament selbst ist Ihre Anwesenheit beim spanischen Notar erforderlich, weil die Errichtung höchstpersönlich ist.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Todesfall für die Erbschaftsteuer in Spanien?

Die Erbschaftsteuererklärung ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag abzugeben. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich, muss aber innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Wer die Frist versäumt, zahlt Verspätungszuschläge und Zinsen.

Zahle ich als Nichtresident mehr Erbschaftsteuer als jemand, der in Spanien lebt?

Nicht mehr. Für Nichtresidenten gelten heute dieselben Freibeträge und Vergünstigungen wie für Residenten — seit 2015 für Erben aus der EU, inzwischen auch aus Drittstaaten wie der Schweiz; auf den Kanaren profitieren nahe Angehörige seit 2018 von erheblichen Ermäßigungen. Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Nachlasses ab.

Ich habe Kinder aus erster Ehe. Kann ich meinem Ehepartner das Haus auf Teneriffa allein vererben?

Nach spanischem Recht nicht ohne Weiteres: Kindern stehen zwei Drittel des Nachlasses als Pflichtteil zu, der überlebende Ehegatte erhält daneben nur ein Nießbrauchrecht. Wer als Deutscher, Österreicher oder Schweizer sein Heimatrecht wählt, gestaltet freier — muss dann aber mit Pflichtteilsansprüchen nach diesem Recht rechnen. Welche Kombination aus Rechtswahl, Testament und Schenkung zu Lebzeiten Ihr Ziel erreicht, klären wir im Einzelfall.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Dann bestimmt das anwendbare Recht die gesetzlichen Erben — bei letztem Wohnsitz auf Teneriffa das spanische. Vor der Erbschaftsannahme ist ein spanischer Erbschein (declaratorio de herederos) oder ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich, das wir für Sie beantragen. Der Zeitbedarf ist höher als bei einem Testament, die Steuerfrist läuft trotzdem ab dem Todestag.

Sie planen Ihren Nachlass oder stehen vor einem Erbfall mit Bezug zu Teneriffa?

Im kostenlosen Orientierungsgespräch klären wir, welches Recht gilt, welche Schritte anstehen und was die Abwicklung kostet. Erbschaftsannahme und Testament bieten wir zum Festpreis an.

Orientierungsgespräch anfragen → Erbschaftsannahme zum Festpreis →

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