Eigenarten des spanischen Erbrechts
Vor August 2015 unterlag die Rechtsnachfolge dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Mit der EU-Erbrechtsverordnung (EUErbVO 650/2012) gilt seitdem: Maßgeblich ist — sofern keine Rechtswahl in einem wirksamen Testament getroffen wurde — das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Sie bedeutet das: Wer seinen Lebensmittelpunkt auf Teneriffa hat und keine Rechtswahl trifft, wird nach spanischem Recht beerbt — mit erheblichen Abweichungen vom deutschen, österreichischen oder schweizerischen Erbrecht:
- In den meisten autonomen Gemeinschaften Spaniens existiert kein Erbvertrag.
- Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten mit Bindungswirkung ist nur eingeschränkt zulässig.
- Bei Vorhandensein von Kindern stehen diesen zwei Drittel des Nachlasses als Pflichtteil zu (legítima , Zwangserbschaft).
- Vor- und Nacherbschaft sind dem spanischen Recht in der deutschen Form fremd.
- Der überlebende Ehegatte ist neben Kindern oder Eltern kein gesetzlicher Erbe, erhält jedoch ein Nießbrauchrecht auf einen Teil des Nachlasses.
Ob diese Regeln Ihren Nachlass treffen oder ob eine Rechtswahl sie abwendet, ist die erste Frage jeder Nachlassplanung mit Spanien-Bezug — und die erste, die wir mit Ihnen klären.
Leistungsumfang
Beratung deutsch-spanisches Erbrecht
- Beratung zur Vorbereitung und Abwicklung von Erbschaften mit Spanien-Bezug
- Klärung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Nachlassfällen
- Erbschaftsteuer — auf den Kanaren durch die Vergünstigungen für nahe Angehörige meist gering; wir prüfen sie im Mandat mit
Testamentsgestaltung mit Auslandsbezug
- Gestaltung von Testamenten mit deutsch-spanischem Bezug nach gewünschtem Recht
- Vorbereitung der notariellen Beurkundung bei einem spanischen Notar
- Sprachliche und rechtliche Begleitung zum Beurkundungstermin (gesondert vereinbart)
Nachlassabwicklung in Spanien
- Vorbereitung und Durchführung der notariellen Erbschaftsannahme (escritura de manifestación, aceptación y adjudicación de herencia)
- Vollständige Abwicklung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
- Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung (Modelo 650)
- Erledigung der Wertzuwachssteuer (Plusvalía municipal )
- Eintragung im Grundbuch, Umschreibung von Bankkonten
Europäisches Nachlasszeugnis und spanischer Erbschein
- Beratung zu spanischen Erbscheinen (declaratorio de herederos) und Europäischen Nachlasszeugnissen
- Beantragung und Besorgung der erforderlichen Dokumente
Schenkung von Immobilien
- Beratung bei Schenkungen als Element der Nachlassplanung
Erbschaftsteuer und Fristen bei Nachlässen mit Teneriffa-Bezug
Seit 2015 (Spanien) und 2018 (Kanaren) gelten für Nichtresidenten dieselben Steuerfreibeträge wie für Residenten. Die auf den Kanarischen Inseln günstigen Freibeträge für nahe Verwandte stehen damit auch Erben offen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Die konkrete Belastung hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Nachlasswert ab; allgemeine Steuerspartipps greifen selten. Wir prüfen Ihre Konstellation, bevor Sie annehmen oder verfügen.
Die Erbschaftsteuererklärung ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag abzugeben; eine Verlängerung ist möglich, wenn sie rechtzeitig beantragt wird. Deshalb beginnen wir mit der Beschaffung der Unterlagen, sobald der Erbfall bekannt ist.
Streitige Auseinandersetzungen
Erbstreitigkeiten mit Spanien-Bezug entstehen typischerweise um Pflichtteils- und legítima-Ansprüche, um die Auslegung eines Testaments oder um die Auseinandersetzung unter Miterben, wenn eine Immobilie auf Teneriffa geteilt oder verkauft werden soll. Wir suchen zuerst die außergerichtliche Lösung — eine verhandelte Teilung ist meist schneller und günstiger als ein Verfahren über zwei Rechtsordnungen hinweg. Lässt sich keine Einigung erreichen, vertreten wir Sie vor den spanischen Gerichten, auch in der Koordination mit einem Verfahren in Ihrem Heimatland.
Festpreis-Mandate zum Erbrecht
Für die beiden häufigsten Erbrechtsmandate vereinbaren wir ein Festhonorar mit vorab definiertem Leistungsumfang.
Erbschaftsannahme zum Festpreis → Testament zum Festpreis →
Beide Mandate bereiten wir digital vor — Erfassungsbogen, Unterlagen über das Mandantenportal, Erbschaftsannahme auf Wunsch per Vollmacht ohne Anreise; wie das abläuft, steht unter Digitale Kanzlei.