Erbschaftsannahme zum Festpreis
Rechtssicher, klar kalkulierbar und persönlich begleitet durch einen verantwortlichen anwaltlichen Ansprechpartner.
So funktioniert der Festpreis
Rechtliche und steuerliche Prüfung des Erbfalls
Zu Beginn prüfen wir die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Erbschaft nach spanischem Recht. Ziel ist eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung von Fristen, Haftungsfragen und steuerlichen Auswirkungen.
Vorbereitung der Erbschaftsannahme
Auf Grundlage der Prüfung bereiten wir die Erbschaftsannahme vollständig vor — Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, rechtliche Einordnung sowie Vorbereitung der notwendigen Erklärungen und Vollmachten. Die Erbschaftsannahme kann regelmäßig ohne persönliche Anwesenheit in Spanien erfolgen, sofern eine notarielle Vollmacht vorliegt.
Notarielle Umsetzung und Abwicklung
Wir begleiten die notarielle Erbschaftsannahme, erstellen die erforderlichen steuerlichen Erklärungen und übernehmen deren fristgerechte Abgabe bei den zuständigen Behörden und Banken. Bei Immobilien veranlassen wir die ordnungsgemäße Umschreibung im Grundbuch. Der gesamte Ablauf erfolgt persönlich begleitet durch die Kanzlei als Ihren festen anwaltlichen Ansprechpartner.
Weitere steuerliche Erklärungen oder notarielle bzw. behördliche Tätigkeiten können je nach individueller Fallgestaltung erforderlich werden und sind nicht Bestandteil des Festpreispakets. Gerne informieren wir Sie im Rahmen des Mandats transparent über den konkreten Umfang und ggf. anfallende Zusatzleistungen.
Das Festpreis-Honorar
Honorar nach Nachlasswert
Das Honorar richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.
- Bis 2.500.000 € Nachlasswert
- 1,3 % des Nachlasswertes, mindestens 2.450 € (zzgl. IGIC/MwSt.)
- Ab 2.500.000 € Nachlasswert
- Honorar nach individueller Vereinbarung.
Bemessungsgrundlage
Das Honorar berechnet sich auf den Bruttowert des in Spanien belegenen Nachlassvermögens, soweit er auf die Erbteile der mandatierenden Erben entfällt. Bruttowert ist die Summe der Werte sämtlicher Nachlassgegenstände, wie sie in der notariellen Erbschaftsannahmeurkunde erklärt werden.
Die Bemessungsgrundlage wird ohne jeden Abzug ermittelt. Sie wird insbesondere nicht gemindert durch Verbindlichkeiten des Erblassers, Hypotheken und sonstige Belastungen der Nachlassimmobilien, Vermächtnisse, Pflichtteilslasten, Bestattungskosten, die spanische Erbschaftsteuer, die Plusvalía Municipal sowie Notar-, Register-, Übersetzungs- und Apostillenkosten.
Mehrere Erben
Mandatieren mehrere Miterben gemeinsam, fällt das Honorar einmalig an; auch das Mindesthonorar wird nur einmal berechnet. Für jeden weiteren Erben über den ersten hinaus kommt ein Zuschlag von 500 € zzgl. IGIC hinzu. Er deckt die je Erwerber gesondert zu erbringenden Leistungen ab: die eigenständige Erbschaftsteuererklärung, die Beantragung der NIE und die personenbezogenen Vollmachten.
Mandatiert nur ein einzelner Miterbe, ist Bemessungsgrundlage dessen Erbteil; ein Zuschlag entfällt.
Übersteigt der Bruttowert des gesamten in Spanien belegenen Nachlasses 2.500.000 €, treffen wir eine individuelle Vereinbarung.
Notar-, Grundbuch- und Behördengebühren sowie anfallende Steuern sind nicht Bestandteil des Festpreises. Sofern eine Vertretung bei weiteren notariellen Vorgängen erforderlich wird, erfolgt dies nach gesonderter Vereinbarung.
Was der Festpreis umfasst
Im Festpreis enthalten
Das Festpreispaket umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Erbschaftsannahme in Spanien.
- Rechtliche und steuerliche Prüfung der Erbschaft
- Abstimmung der Vorgehensweise nach spanischem Recht
- Vorbereitung der Erbschaftsannahme und der erforderlichen Unterlagen
- Vorbereitung und Begleitung der notariellen Erbschaftsannahme
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Abgabe der Steuererklärungen bei den zuständigen Finanzbehörden
- Eintragung der Erben im Grundbuch (bei Immobilien)
Nicht Bestandteil des Festpreises
Nicht enthaltene Leistungen können nach Absprache zusätzlich vereinbart werden.
- Weitere steuerliche Erklärungen außerhalb der Erbschaftsteuer
- Laufende steuerliche Betreuung
- Behördliche Tätigkeiten außerhalb der Erbschaftsabwicklung
- Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen
- Sonstige Leistungen, die über die Erbschaftsannahme hinausgehen
- Einholung von Grundbuchauszügen (Notas Simples): 75 € je Auszug
- Versand per Einschreiben oder Kurierdienst: 25 € je Sendung
Sofern im Einzelfall weitere Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind, informieren wir Sie transparent über Umfang und Honorar.
Hinweis zur deutschen Erbschaftsteuer
Der Erwerb von Todes wegen kann zusätzlich in Deutschland steuerpflichtig sein. Haben Erbe oder Erblasser ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, besteht dort eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht auf den gesamten Vermögensanfall — unabhängig davon, wo der Nachlass belegen ist, und unabhängig von bereits gezahlter spanischer Erbschaftsteuer.
Die Prüfung der deutschen Steuerpflicht ist nicht Bestandteil des Festpreises. Sie sollte in Deutschland gesondert erfolgen. Entsprechendes gilt für Österreich und die Schweiz.
Interesse an der Erbschaftsannahme zum Festpreis?
Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, ob die Erbschaftsannahme zum Festpreis für Ihren konkreten Fall geeignet ist und in welchem Umfang.