Festpreis

Erbschaftsannahme zum Festpreis

Sie haben auf Teneriffa geerbt und fragen sich, was die Abwicklung kostet und ob Sie anreisen müssen. Das Honorar folgt dem Nachlasswert und steht vorab fest, auf Wunsch per Vollmacht.

Für wen der Festpreis gedacht ist

Erben vor Ort und im Ausland

Ob Sie auf Teneriffa leben oder nicht: Sie wollen den Nachlass in Spanien annehmen, ohne Termine, Behördengänge und Fristen selbst zu bewältigen. Unterlagen tauschen wir digital aus; wer nicht vor Ort ist, muss nicht anreisen; die notarielle Annahme erfolgt auf Grundlage einer Vollmacht.

Erbengemeinschaften

Mehrere Miterben mandatieren gemeinsam. Das Honorar fällt einmal an; für jeden weiteren Erben kommt ein fester Zuschlag für dessen eigene Steuererklärung, NIE und Vollmacht hinzu.

Erben mit einer Immobilie im Nachlass

Zur Annahme gehören dann Erbschaftsteuer- und Plusvalía-Erklärung und die Umschreibung im Grundbuch: Schritte, die aufeinander aufbauen und Fristen haben. Wir führen sie in einer Hand.

So läuft das Mandat ab

Vier Schritte, vom ersten Gespräch bis zur Umschreibung im Grundbuch.

  1. 01

    Kostenloses Orientierungsgespräch

    Wir klären, was zum Nachlass gehört, welche Fristen laufen und welcher Weg sinnvoll ist, ohne Sichtung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung. Für dieses Gespräch berechnen wir nichts.

  2. 02

    Festpreis und Mandatierung

    Aus Ihren Angaben im Gespräch, also Nachlasswert, Zahl der Erben und Immobilie im Nachlass, ergibt sich das Honorar nach der Staffel. Wir nennen es Ihnen vor Beauftragung verbindlich. Sterbeurkunde, Testament (falls vorhanden) und eine Übersicht des Nachlasses übermitteln Sie anschließend über das Mandantenportal.

  3. 03

    Prüfung und Vorbereitung

    Wir prüfen den Erbfall rechtlich und steuerlich nach spanischem Recht (anwendbares Recht, Haftung, Steuer) und bereiten die Annahme vollständig vor: Unterlagen, Erklärungen, NIE, notarielle Vollmacht. Eine Anreise ist dafür nicht nötig.

  4. 04

    Notarielle Annahme, Steuer, Grundbuch

    Wir wickeln die notarielle Erbschaftsannahme ab, erstellen Erbschaftsteuer- und Plusvalía-Erklärung, geben sie fristgerecht ab und veranlassen die Umschreibung von Immobilien im Grundbuch und von Konten bei der Bank.

Das Festpreis-Honorar

Honorar nach Nachlasswert

Das Honorar richtet sich nach dem Wert des in Spanien belegenen Nachlasses.

Bis 2.500.000 € Nachlasswert
1,3 % des Nachlasswertes, mindestens 2.450 € (zzgl. IGIC/MwSt.)
Ab 2.500.000 € Nachlasswert
Honorar nach individueller Vereinbarung.
Jeder weitere Miterbe
Zuschlag 500 € (zzgl. IGIC/MwSt.) für dessen eigene Erbschaftsteuererklärung, NIE und Vollmacht

Bemessungsgrundlage

Maßgeblich ist der Bruttowert des in Spanien belegenen Nachlasses, wie er in der notariellen Annahmeurkunde erklärt wird, ohne Abzug von Hypotheken, Verbindlichkeiten, Vermächtnissen, Pflichtteilslasten oder Steuern und Kosten. Mandatieren mehrere Miterben gemeinsam, fällt das Honorar einmal an und das Mindesthonorar wird nur einmal berechnet; mandatiert ein einzelner Miterbe, zählt nur sein Erbteil, ein Zuschlag entfällt.

Beispiel: Eine Nachlassimmobilie mit einem erklärten Wert von 300.000 € ist mit einer Hypothek von 200.000 € belastet. Die Bemessungsgrundlage beträgt 300.000 €, das Honorar 3.900 € zzgl. IGIC, auch wenn der wirtschaftliche Wert des Erwerbs 100.000 € beträgt.

Notar-, Grundbuch- und Behördengebühren sowie Erbschaftsteuer und Plusvalía kommen hinzu. Wie das Honorarsystem insgesamt funktioniert, steht auf der Honorar-Seite.

Honorar berechnen

Geben Sie den Bruttowert des spanischen Nachlasses ein, um das Honorar abzuschätzen.

Honorar (netto) — zzgl. IGIC/MwSt.

Orientierungswert, nicht verbindlich.

Was der Festpreis umfasst

Im Festpreis enthalten

Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Erbschaftsannahme in Spanien.

  • Rechtliche und steuerliche Prüfung der Erbschaft
  • Abstimmung der Vorgehensweise nach spanischem Recht
  • Vorbereitung der Erbschaftsannahme und der erforderlichen Unterlagen
  • Vorbereitung und Begleitung der notariellen Erbschaftsannahme
  • Vertretung bei der notariellen Annahme auf Grundlage Ihrer Vollmacht; eine Anreise ist nicht erforderlich
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Erstellung der Plusvalía-Erklärung (bei Immobilien)
  • Abgabe der Steuererklärungen bei den zuständigen Finanzbehörden
  • Eintragung der Erben im Grundbuch (bei Immobilien)

Nicht Bestandteil des Festpreises

Was darüber hinausgeht, bieten wir gesondert an; Sie erhalten dafür vorab ein Angebot:

  • Weitere steuerliche Erklärungen außerhalb von Erbschaftsteuer und Plusvalía sowie laufende steuerliche Betreuung
  • Behördliche Tätigkeiten außerhalb der Erbschaftsabwicklung
  • Vertretung bei weiteren notariellen Vorgängen (z. B. Verkauf der geerbten Immobilie)
  • Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen
  • Auslagen: Grundbuchauszüge (Notas Simples) 75 € je Auszug, Versand per Einschreiben oder Kurier 25 € je Sendung

Zeigt sich im Mandat, dass eine dieser Leistungen nötig wird, sagen wir Ihnen vorab, was sie kostet.

Hinweis zur Steuer im Wohnsitzland

Der Erwerb kann zusätzlich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig sein; die in Spanien gezahlte Erbschaftsteuer wird dort in der Regel angerechnet. Die Prüfung gehört zu einem Steuerberater in Ihrem Wohnsitzland und ist nicht Bestandteil des Festpreises.

Sie haben in Spanien geerbt?

Im kostenlosen Orientierungsgespräch klären wir Fristen und Ablauf und nennen Ihnen den Festpreis. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.