Glossar: Spanische Rechtsbegriffe erklärt
Die wichtigsten spanischen Rechtsbegriffe für Immobilienkauf, Erbrecht und Mietrecht — verständlich erklärt aus anwaltlicher Praxis auf Teneriffa.
Immobilienkauf
Arras (Contrato de Arras)
Privatschriftlicher Vorvertrag mit Anzahlung beim spanischen Immobilienkauf — meist der rechtlich entscheidende Moment der gesamten Transaktion.
Escritura Pública
Die notarielle Kaufurkunde in Spanien — Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers im Eigentumsregister.
ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales)
Grunderwerbsteuer beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Spanien — auf den Kanaren mit eigenem Steuersatz.
Nota Simple
Aktueller Grundbuchauszug aus dem spanischen Eigentumsregister — das wichtigste Dokument zur Prüfung einer Immobilie vor dem Kauf.
Plusvalía Municipal
Gemeindliche Wertzuwachssteuer auf Grund und Boden, die beim Verkauf oder bei der Erbschaft einer Immobilie in Spanien anfällt.
Registro de la Propiedad
Das spanische Eigentumsregister — das Pendant zum deutschen Grundbuch, aber mit wichtigen Unterschieden zum Kataster (Catastro).
Erbrecht
Aceptación de Herencia
Die Erbschaftsannahme nach spanischem Recht — anders als in Deutschland wird man in Spanien nicht automatisch Erbe, sondern muss die Erbschaft aktiv annehmen.
Certificado de Últimas Voluntades
Bescheinigung aus dem spanischen Zentralregister, ob und vor welchem Notar der Verstorbene in Spanien ein Testament errichtet hat — ohne sie läuft keine Erbabwicklung in Spanien.
EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
Regelt, welches nationale Erbrecht auf einen Nachlass anwendbar ist — für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt auf Teneriffa gilt ohne Rechtswahl spanisches Erbrecht.
Herencia Yacente
Der 'ruhende Nachlass' zwischen Todesfall und Erbschaftsannahme — ein Schwebezustand, der Geld kostet, je länger er dauert.
Legítima
Das spanische Noterbrecht — funktional das Gegenstück zum deutschen Pflichtteil, aber strukturell anders und für nahe Angehörige deutlich weitreichender.
Nuda Propiedad
Das 'bloße Eigentum' an einer Immobilie ohne Nutzungsrecht — Gegenstück zum Nießbrauch (Usufructo), häufig bei Erbschaften und Immobilien-Leibrentenmodellen.
Steuern & Behörden
Empadronamiento
Die Eintragung ins Einwohnermelderegister der spanischen Gemeinde — Voraussetzung für viele Alltagsvorgänge und ein oft unterschätztes Indiz in Steuer- und Erbfragen.
Gestoría
Spanisches Verwaltungsbüro für Behördengänge und Formalitäten — kein Ersatz für anwaltliche Beratung, aber oft damit verwechselt.
IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
Die jährliche spanische Grundsteuer — vom Eigentümer an die Gemeinde zu zahlen, mit einer Besonderheit, die Käufer kennen sollten: Die Schuld haftet an der Immobilie.
Modelo 600
Das Steuerformular zur Selbstveranlagung der Grunderwerbsteuer (ITP) und Beurkundungssteuer in Spanien — Voraussetzung für die Eintragung im Eigentumsregister.
NIE (Número de Identidad de Extranjero)
Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer — ohne sie läuft in Spanien praktisch nichts: kein Immobilienkauf, keine Erbschaftsannahme, kein Bankkonto.
Valor de Referencia
Der amtliche Referenzwert des Katasters — seit 2022 die maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage für Grunderwerb- und Erbschaftsteuer bei Immobilien.
Mietrecht
Desahucio
Das spanische Räumungsverfahren gegen Mieter oder Besetzer — gerichtlich zwingend, in der Dauer schwer kalkulierbar und in den letzten Jahren mehrfach durch Schutzregeln verschärft.
Fianza
Die gesetzliche Mietkaution in Spanien — bei Wohnraum eine Monatsmiete, mit einer auf den Kanaren oft übersehenen Pflicht: der Hinterlegung bei der Behörde.
LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos)
Das spanische Wohn- und Gewerberaummietgesetz — mit zwingendem Mieterschutz bei Wohnraum, der sich vertraglich nicht abbedingen lässt.