KANZLEI BEYER

Adjudicación de Herencia

Die Zuweisung des Nachlasses an die Erben nach spanischem Recht: Sie legt fest, wer was bekommt, und ist Voraussetzung für die Eintragung im Eigentumsregister.

Erbrecht

Mit der Zuweisung (adjudicación de herencia) wird der Nachlass auf die Erben verteilt: Welcher Erbe erhält welche Immobilie, welches Konto, welchen Anteil. Bei mehreren Erben geht ihr die Aufteilung des Nachlasses voraus (partición). In der Praxis stehen Annahme und Zuweisung in derselben notariellen Urkunde über Annahme und Zuweisung der Erbschaft (escritura de aceptación y adjudicación de herencia).

Die Abgrenzung zur Erbschaftsannahme ist wichtig: Mit der Annahme erklärt der Erbe, dass er Erbe sein will; erst die Zuweisung bestimmt, was ihm gehört. Für die Eintragung im Eigentumsregister braucht es beides. Einigen sich mehrere Erben nicht, können sie über eine Immobilie nur gemeinsam verfügen; die Teilung muss dann notfalls gerichtlich erreicht werden.

Die Zuweisung ist der Punkt ohne Rückkehr: Mit ihrer Eintragung ist festgeschrieben, wem was gehört, etwa auch die Aufteilung in Nießbrauch und bloßes Eigentum zwischen Ehegatte und Kindern. Eine spätere Korrektur braucht die Mitwirkung aller Beteiligten und löst ihrerseits Steuer aus. Annahme und Zuweisung bereiten wir bei der Erbschaftsannahme zum Festpreis vor und wickeln sie ab.

Ausführlich im Ratgeber:

Immobilie auf Teneriffa geerbt: Ablauf und Fristen der Erbschaftsannahme

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