KANZLEI BEYER

AFORIX

Amtliches Programm des spanischen Wirtschaftsministeriums zur Erstellung und elektronischen Einreichung der Erklärungen über Auslandsinvestitionen.

Steuern & Behörden

AFORIX ist das amtliche Programm, mit dem die Erklärungen über Auslandsinvestitionen gegenüber dem Investitionsregister (Registro de Inversiones) des spanischen Wirtschaftsministeriums erstellt werden. Es deckt sämtliche Erklärungsformulare dieses Bereichs ab, darunter das Modelo D-2A für den Immobilienerwerb durch Nichtresidenten und das Modelo D-2B für die spätere Veräußerung.

Die Einreichung der Erklärungen ist ausschließlich auf elektronischem Weg zulässig (Art. 3 Orden ECM/57/2024) und setzt eine elektronische Signatur mit anerkanntem Zertifikat voraus. Aus dem mit AFORIX erstellten und validierten Formular entsteht eine Erklärungsdatei, die entweder unmittelbar beim Register eingereicht oder dem Notariat zur Übermittlung übergeben wird.

AFORIX ist kein Steuerprogramm: Die Erklärungen betreffen das spanische Kapitalverkehrsrecht und dienen statistischen und administrativen Zwecken. Wie das Verfahren beim Immobilienkauf abläuft, erläutert der Beitrag Meldepflicht beim Immobilienkauf in Spanien. Das Versäumen der Meldung kann eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

Kontakt aufnehmen