Der Contrato de Arras ist der Anzahlungsvertrag beim spanischen Immobilienkauf. Der Käufer zahlt typischerweise 10 % des Kaufpreises an, beide Seiten binden sich an den Vertrag.
Die bekannte Rücktrittsregel — der Käufer verliert bei Rücktritt die Anzahlung, der Verkäufer zahlt bei eigenem Rücktritt das Doppelte zurück — gilt allerdings nur für die sogenannten Arras penitenciales, und diese Variante muss ausdrücklich vereinbart sein. Steht im Vertrag lediglich “Arras” ohne genaue rechtliche Einordnung, handelt es sich im Zweifel um eine bloße Bestätigungsanzahlung (Arras confirmatorias): Dann gibt es kein Rücktrittsrecht gegen Zahlung, und die Gegenseite kann die Durchführung des Kaufs notfalls gerichtlich durchsetzen.
Was viele Käufer außerdem unterschätzen: Der Arras-Vertrag ist rechtlich der entscheidende Moment des Kaufs. Preis, Fristen, Zustand der Immobilie, Lastenfreiheit — alles Wesentliche wird hier festgelegt. Beim späteren Notartermin wird im Regelfall nur noch vollzogen, was im Arras-Vertrag steht.
Nicht jede Vertragsklausel, die ein Makler vorlegt, ist ausgewogen — und die fehlende oder falsche Einordnung der Arras gehört zu den folgenreichsten Fehlern überhaupt. Eine Unterschrift unter einen ungeprüften Arras-Vertrag ist die teuerste Abkürzung, die man beim Immobilienkauf auf Teneriffa nehmen kann.