KANZLEI BEYER

Cargas / Gravámenes

Im spanischen Eigentumsregister eingetragene Belastungen einer Immobilie: Hypotheken, Wegerechte oder Pfändungen, die beim Kauf mit übergehen können, wenn sie nicht vorab gelöscht werden.

Immobilienkauf

Cargas oder Gravámenes sind die im spanischen Eigentumsregister eingetragenen Belastungen einer Immobilie, etwa Hypotheken, Wegerechte, Nießbrauchrechte oder Pfändungen (Embargos). Sie haften an der Sache und können beim Kauf mit übergehen, wenn sie nicht vorab gelöscht werden.

Wo diese Belastungen ausgewiesen sind, zeigt der Blick in die Nota Simple : Der aktuelle Registerauszug listet unter den Cargas auf, was auf der Immobilie lastet. Steht dort eine nicht gelöschte Hypothek oder ein Embargo, ist das kein Grund zum Rücktritt, aber ein Grund, die Löschung vor oder bei der Beurkundung verbindlich zu regeln.

Der häufigste Fehler ist, sich auf die Zusage des Verkäufers zu verlassen, alles sei „lastenfrei“. Maßgeblich ist nicht die Zusage, sondern der Registerstand; er gehört zu den ersten Punkten jeder anwaltlichen Kaufprüfung auf Teneriffa.

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