Die Bescheinigung über den Stand der Zahlungen (certificado de estar al corriente de pago) stellt die Eigentümergemeinschaft aus, unterzeichnet vom Sekretär oder Verwalter mit Zustimmung des Präsidenten. Sie bestätigt, dass für die Wohnung keine Rückstände beim Hausgeld bestehen, oder beziffert sie.
Ihren Sinn hat sie in einer Haftungsregel: Für Rückstände des laufenden Jahres und der drei vorangegangenen Kalenderjahre haftet die Wohnung selbst, also auch der neue Eigentümer. Deshalb muss der Verkäufer bei der notariellen Beurkundung (Escritura ) nachweisen, dass er mit den Zahlungen auf dem Laufenden ist. Der Käufer kann auf den Nachweis verzichten, trägt dann aber das Risiko.
Die Bescheinigung sollte aktuell sein, und sie zeigt nur, was bereits fällig ist. Beschlossene, aber noch nicht fällige Sonderumlagen erscheinen darin nicht; sie stehen in den Protokollen der Eigentümerversammlung. Beides prüfen wir beim Immobilienkauf zum Festpreis, bevor Sie einen Vorvertrag unterschreiben.
Ausführlich im Ratgeber:
Rechtliche Ankaufsprüfung (sog. Due Diligence) beim Immobilienkauf in Spanien: warum das Modewort wenig taugt