Das Europäische Nachlasszeugnis (certificado sucesorio europeo) ist ein einheitlicher Nachweis der Erbenstellung nach der EU-Erbrechtsverordnung . Es gilt in allen Mitgliedstaaten außer Irland und Dänemark, entfaltet dort dieselbe Wirkung und braucht innerhalb der EU keine Apostille. Ausgestellt wird es von den Stellen des Staates, dessen Gerichte für den Erbfall zuständig sind, in Deutschland vom Nachlassgericht, in Spanien in der Regel vom Notar.
Für eine Erbschaft mit Vermögen in Spanien ist das Zeugnis oft der einfachste Erbnachweis: Banken und Eigentumsregister erkennen es an, ohne dass ein spanisches Verfahren zur Feststellung der Erben vorgeschaltet werden muss. Verwendet werden beglaubigte Abschriften, die sechs Monate gültig sind; eine Übersetzung kann trotzdem nötig sein. Die Verwendung ist freiwillig, der deutsche Erbschein bleibt daneben möglich, braucht in Spanien aber Apostille und Übersetzung.
Das Zeugnis beweist, wer Erbe ist. Die Erbschaft selbst ist in Spanien trotzdem notariell anzunehmen und das Vermögen den Erben zuzuweisen (adjudicación de herencia ), bevor sie im Register eingetragen werden. Die Annahme auf dieser Grundlage wickeln wir bei der Erbschaftsannahme zum Festpreis ab.
Ausführlich im Ratgeber:
EU-Erbrechtsverordnung: Welches Erbrecht gilt bei Wohnsitz in Spanien?