KANZLEI BEYER

Certificado de Últimas Voluntades

Bescheinigung aus dem spanischen Zentralregister, ob und vor welchem Notar der Verstorbene in Spanien ein Testament errichtet hat; ohne sie läuft keine Erbabwicklung in Spanien.

Erbrecht

Das Certificado de Últimas Voluntades ist die Bescheinigung aus dem spanischen Zentralregister für letztwillige Verfügungen. Es weist aus, ob der Verstorbene in Spanien notariell testiert hat, und wenn ja, wann und vor welchem Notar. Erst mit dieser Information lässt sich das maßgebliche Testament beim verwahrenden Notar anfordern.

Beantragen lässt sich das Certificado erst nach Ablauf von 15 Werktagen nach dem Todestag: Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht mit; eine frühere Beantragung wird vom Register abgewiesen. Danach ist es praktisch der Startpunkt jeder Erbabwicklung in Spanien: Ohne diese Bescheinigung nimmt kein spanischer Notar eine Erbschaftsannahme vor.

Der wichtigste Punkt für deutsch-spanische Nachlässe: Das Register erfasst nur spanische notarielle Testamente. Ein deutsches Testament, ob notariell oder handschriftlich beim Nachlassgericht, taucht dort nicht auf. Ein „negatives“ Certificado bedeutet also nicht, dass der Verstorbene ohne Testament gestorben ist. In grenzüberschreitenden Fällen müssen beide Rechtsordnungen geprüft werden, bevor feststeht, wer überhaupt Erbe ist.

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