Glossar
Steuern & Behörden

Colaborador social

Amtlich registrierter Bevollmächtigter für die elektronische Einreichung bei der spanischen Steuerverwaltung.

Ein colaborador social ist ein amtlich registrierter Bevollmächtigter für die elektronische Einreichung bei der spanischen Steuerverwaltung. Als colaborador social zugelassene Kanzleien und Steuerberater können Steuererklärungen und steuerliche Anträge auf Grundlage einer einfachen schriftlichen Ermächtigung unmittelbar im Namen ihrer Mandanten elektronisch einreichen. Der Mandant benötigt dafür weder ein spanisches digitales Zertifikat noch eine eigene Registrierung.

Die Zulassung beschränkt sich auf die Einreichung; für weitergehende Vertretungshandlungen ist eine gesonderte Bevollmächtigung erforderlich. Rechtsanwalt Beyer ist bei der AEAT als colaborador social zugelassen. Ebenso zugelassen ist er bei der Agencia Tributaria Canaria . Dazu zählt unter anderem die elektronische Einreichung des Modelo 210 .