KANZLEI BEYER

Compraventa

Der spanische Kaufvertrag über eine Immobilie: Als Oberbegriff umfasst er sowohl den privatschriftlichen Vorvertrag (Arras) als auch die notarielle Escritura, die den Eigentumsübergang endgültig vollzieht.

Immobilienkauf

Compraventa ist der spanische Kaufvertrag, beim Immobilienerwerb der Oberbegriff für den gesamten Vorgang vom ersten verbindlichen Vertrag bis zur Eigentumsumschreibung. Der Begriff steht nicht für ein einzelnes Dokument, sondern für die Struktur des Kaufs, die sich in Spanien in zwei Stufen vollzieht.

Am Anfang steht meist der privatschriftliche Vorvertrag, der Contrato de Arras : Hier werden Preis, Fristen und Bedingungen festgelegt und beide Seiten binden sich. Rechtlich binden sich die Parteien damit bereits; beim späteren Notartermin wird grundsätzlich nur noch vollzogen, was hier vereinbart wurde.

Den Abschluss bildet die Escritura Pública , die notarielle Kaufurkunde. Mit ihr geht das Eigentum grundsätzlich auf den Käufer über (Art. 1462 Abs. 2 des spanischen Zivilgesetzbuchs, Código Civil). Danach folgen die steuerliche Abwicklung und die Eintragung im Eigentumsregister; die Eintragung bewirkt den Eigentumsübergang nicht, schützt den Käufer aber gegenüber Dritten. Lassen Sie deshalb schon den Arras-Vertrag vor der Unterschrift prüfen: Er kann Sie bereits vor dem Notartermin binden.

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