Compraventa ist der spanische Kaufvertrag — beim Immobilienerwerb der Oberbegriff für den gesamten Vorgang vom ersten Bindungsschritt bis zur Eigentumsumschreibung. Der Begriff steht nicht für ein einzelnes Dokument, sondern für die Struktur des Kaufs, die sich in Spanien typischerweise in zwei Stufen vollzieht.
Am Anfang steht meist der privatschriftliche Vorvertrag, der Contrato de Arras : Hier werden Preis, Fristen und Bedingungen festgelegt und beide Seiten binden sich. Rechtlich ist das häufig der entscheidende Moment, denn beim späteren Notartermin wird im Regelfall nur noch vollzogen, was hier vereinbart wurde.
Den Abschluss bildet die Escritura Pública , die notarielle Kaufurkunde. Erst mit ihr — und der anschließenden Eintragung im Eigentumsregister — geht das Eigentum endgültig auf den Käufer über. Wer die Compraventa als Ganzes betrachtet, erkennt, dass die eigentliche rechtliche Weichenstellung nicht am Notartisch, sondern schon Wochen vorher bei der Arras fällt.