KANZLEI BEYER

Comunidad de Propietarios

Die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage oder eines Gebäudes in Spanien. Für Hausgeldrückstände des Voreigentümers haftet beim Kauf die Wohnung selbst, deshalb wird der Stand vor dem Notartermin geprüft.

Eigentümergemeinschaft

Die Comunidad de Propietarios ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnanlage oder eines Gebäudes. Sie verwaltet die gemeinsamen Kosten und die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, von der Fassade über den Aufzug bis zum Pool. Jeder Eigentümer zahlt dafür ein regelmäßiges Hausgeld (cuota de comunidad), dessen Höhe sich in der Regel nach seinem Anteil am Gebäude richtet.

Für Käufer entscheidend: Rückstände beim Hausgeld bleiben an der Wohnung hängen. Der neue Eigentümer haftet mit der Wohnung für die Rückstände des laufenden Jahres und der drei vorangegangenen Kalenderjahre, auch wenn er von ihnen nichts wusste. Deshalb muss der Verkäufer bei der notariellen Beurkundung (Escritura) nachweisen, dass er mit den Zahlungen auf dem Laufenden ist, in der Regel durch eine Bescheinigung der Gemeinschaft (Certificado de estar al corriente). Der Käufer kann auf diesen Nachweis verzichten, trägt dann aber das Risiko.

Die Bescheinigung zeigt, ob gegenüber der Eigentümergemeinschaft Zahlungen offen sind; deshalb gehört sie zu den Unterlagen jeder Kaufprüfung.

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