Die Reservierungsvereinbarung (contrato de reserva) steht beim spanischen Immobilienkauf häufig vor dem eigentlichen Vorvertrag. Der Kaufinteressent zahlt einen vergleichsweise kleinen Betrag, oft an den Makler, und das Objekt wird für eine kurze Frist nicht mehr anderen angeboten. Danach folgt in der Regel der Vorvertrag mit einer höheren Anzahlung (contrato de arras ).
Rechtlich ist die Reservierung kein einheitlicher Vertragstyp. Je nach Wortlaut bindet sie nur den Makler oder schon den Verkäufer, und ob der Betrag bei einem Rückzieher erstattet, auf den Kaufpreis angerechnet oder verfallen ist, hängt allein von der Formulierung ab. Manche Reservierungen enthalten bereits alle Elemente eines Vorvertrags und werden dann auch so behandelt.
Die Abgrenzung zur Arras ist deshalb keine Formalie: Die Arras ist der Vorvertrag mit dem Verkäufer, mit festgelegten Folgen für den Rücktritt; die Reservierung ist oft weniger, manchmal aber mehr, als ihr Name verspricht. Wir prüfen Reservierung und Vorvertrag beim Immobilienkauf zum Festpreis vor jeder Unterschrift und Zahlung.
Ausführlich im Ratgeber:
Arras-Vertrag beim Immobilienkauf in Spanien: Wann die Anzahlung verloren ist