Der Miteigentumsanteil (cuota de participación, auch coeficiente) drückt in Prozent aus, welcher Anteil am gemeinsamen Eigentum auf eine Wohnung, einen Geschäftsraum oder einen Stellplatz entfällt. Festgelegt wird er im Gründungstitel der Aufteilung in Wohnungseigentum , vor allem nach Fläche, Lage und Nutzung der Einheit. Er steht in der Kaufurkunde und im Eigentumsregister.
Der Anteil hat zwei Wirkungen. Nach ihm richtet sich, soweit die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt, der Anteil an den gemeinsamen Kosten, also am Hausgeld und an jeder Sonderumlage . Und er gewichtet die Stimme in der Eigentümerversammlung: Viele Beschlüsse verlangen eine doppelte Mehrheit, nach Köpfen und nach Anteilen.
Ein einmal festgelegter Anteil lässt sich grundsätzlich nur einstimmig ändern. Wer kauft, übernimmt ihn so, wie er eingetragen ist, auch wenn er zur tatsächlichen Größe der Wohnung nicht mehr passt, etwa nach einem Umbau. Weil er die laufenden Kosten auf Dauer festlegt, prüfen wir ihn in der Beratung zum Wohnungseigentumsrecht zusammen mit der Situation in der Eigentümergemeinschaft.