KANZLEI BEYER

Declaración de Herederos

Das notarielle Verfahren zur Feststellung der gesetzlichen Erben, wenn kein Testament vorliegt; ohne diese Erklärung bleibt der Nachlass in Spanien blockiert.

Erbrecht

Die Declaración de Herederos (Declaración de Herederos Abintestato) ist das notarielle Verfahren zur Feststellung der gesetzlichen Erben, wenn kein Testament vorliegt. Erst mit dieser Erklärung steht fest, wer erben darf, und erst dann kann der Nachlass angenommen, versteuert und umgeschrieben werden.

Solange sie fehlt, bleibt der Nachlass blockiert: Die Herencia Yacente , der ruhende Nachlass, dauert an, während die Erbschaftsteuerfrist ab dem Todestag weiterläuft und die laufenden Kosten der Immobilie auf Teneriffa nicht ruhen. Die Declaración de Herederos ist genau der Schritt, der diesen Schwebezustand beendet.

Bei deutsch-spanischen Erbfällen ohne Testament kann dieses Verfahren die Abwicklung verzögern: Es braucht die richtigen Personenstandsurkunden in der richtigen Form. Wer früh weiß, welche Unterlagen der spanische Notar verlangt, kann die Abwicklung beschleunigen.

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags und rufen Sie auf Wunsch zurück.

Kontakt aufnehmen
Zeitfenster für den Rückruf