KANZLEI BEYER

Declaración de Obra Nueva

Die notarielle Erklärung über ein errichtetes oder erweitertes Gebäude, mit der es im Eigentumsregister eingetragen wird: Fehlt sie, kennt das Register den Bau nicht.

Immobilienkauf

Mit der Neubauerklärung (declaración de obra nueva) wird ein Gebäude, das auf einem Grundstück errichtet oder erweitert wurde, im Eigentumsregister eingetragen. Sie erfolgt in notarieller Urkunde und betrifft das neue Haus ebenso wie spätere Anbauten, ein zusätzliches Stockwerk oder einen Pool.

Für die Eintragung verlangt das Register den Nachweis, dass der Bau genehmigt und fertiggestellt ist. Bei älteren Bauten ohne Genehmigung ist eine Eintragung unter Umständen trotzdem möglich (obra nueva por antigüedad), wenn die Behörde gegen den Bau nicht mehr vorgehen kann; ob das zutrifft, hängt vom Alter des Baus, seiner Lage und dem kanarischen Baurecht ab. Die Eintragung legalisiert den Bau allerdings nicht. Er bleibt baurechtlich in einem Sonderstatus, der spätere Erweiterungen und größere Umbauten in der Regel ausschließt. Wo die Behörde zeitlich unbegrenzt vorgehen kann, etwa auf bestimmten geschützten Flächen, scheidet dieser Weg ganz aus.

Fehlt die Erklärung, beschreibt das Register nur das Grundstück oder einen älteren Zustand. Das wirkt sich auf Bewertung, Finanzierung und jeden späteren Verkauf aus, und es fällt meist erst auf, wenn eine Bank oder ein Käufer die Unterlagen prüft. Ob Register und Bestand übereinstimmen, prüfen wir beim Immobilienkauf zum Festpreis. Die nachträgliche Eintragung und die Legalisierung eines Baus begleiten wir im Immobilienrecht.

Ausführlich im Ratgeber:

Immobilienkauf auf Teneriffa: Warum Kataster, Grundbuch und Realität oft nicht übereinstimmen

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