KANZLEI BEYER

Desistimiento

Das Recht des Wohnungsmieters in Spanien, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden: frühestens nach sechs Monaten und mit einer Ankündigung von mindestens 30 Tagen.

Mietrecht

Mit der vorzeitigen Kündigung durch den Mieter (desistimiento) endet ein Wohnungsmietvertrag, bevor die vereinbarte oder gesetzliche Laufzeit abgelaufen ist. Das spanische Mietgesetz (LAU ) gibt dem Mieter dieses Recht bei der Wohnraummiete, sobald der Vertrag mindestens sechs Monate gelaufen ist. Er muss die Beendigung dem Vermieter mindestens 30 Tage vorher ankündigen.

Eine Entschädigung für den Vermieter gibt es nur, wenn der Vertrag sie vorsieht: in Höhe einer Monatsmiete für jedes Jahr, das vom Vertrag noch übrig ist, bei kürzeren Zeiträumen anteilig. Fehlt die Klausel, geht der Vermieter leer aus. Für Mietverträge zu anderen Zwecken, etwa Gewerberaum oder Saisonmiete, gilt diese Regel nicht; dort entscheidet der Vertrag.

Für beide Seiten entscheidet sich die Frage beim Abschluss: Der Vermieter braucht die Entschädigungsklausel im Vertrag, der Mieter muss wissen, ab wann und zu welchen Kosten er aussteigen kann. Beides prüfen wir bei der Mietvertragsprüfung zum Festpreis.

Ausführlich im Ratgeber:

Mietrecht auf Teneriffa: Ein Leitfaden für Vermieter und Mieter

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