KANZLEI BEYER

División Horizontal

Die rechtliche Aufteilung eines Gebäudes oder einer Anlage in selbständige Einheiten: Erst sie macht aus einer Wohnung ein eigenes, einzeln verkäufliches Eigentum.

Wohnungseigentum

Die Aufteilung in Wohnungseigentum (división horizontal) teilt ein Gebäude oder eine Anlage rechtlich in einzelne Einheiten auf: Wohnungen, Geschäftsräume, Stellplätze, Abstellräume. Sie wird in einer notariellen Urkunde erklärt, dem Gründungstitel (título constitutivo), und im Eigentumsregister eingetragen. Jede Einheit erhält dort ein eigenes Registerblatt mit eigener Nummer (finca registral ).

Der Gründungstitel legt für jede Einheit auch ihren Miteigentumsanteil fest und kann eine Gemeinschaftsordnung enthalten. Er beschreibt, was Sondereigentum und was gemeinsames Eigentum ist, und ist damit die Grundlage für jede spätere Frage nach Kosten, Umbauten und Nutzung.

Für Käufer entscheidend: Ist ein Gebäude nicht aufgeteilt, gibt es die Wohnung als eigenes Grundstück im Register nicht. Erworben wird dann ein Bruchteil am ganzen Gebäude, mit Folgen für Finanzierung, Nutzungsrechte und den späteren Verkauf. Auch wo aufgeteilt ist, weicht der tatsächliche Bestand oft vom Gründungstitel ab, etwa wenn aus einem Abstellraum eine Wohnung geworden ist.

Ob Aufteilung, Registerblatt und tatsächlicher Bestand übereinstimmen, prüfen wir beim Immobilienkauf zum Festpreis, bevor Sie einen Vorvertrag unterschreiben.

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Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob und in welcher Form wir Sie begleiten können und was das kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

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