KANZLEI BEYER

Empadrona­miento

Die Eintragung ins Einwohnermelderegister der spanischen Gemeinde: Voraussetzung für viele Alltagsvorgänge und ein oft unterschätztes Indiz in Steuer- und Erbfragen.

Steuern & Behörden

Das Empadronamiento ist die Anmeldung im Einwohnerregister (Padrón) der Wohnsitzgemeinde. Es ist Voraussetzung oder zumindest Standarderfordernis für viele Alltagsvorgänge: Schulanmeldung, Gesundheitsversorgung, bestimmte Vergünstigungen, auf den Kanaren etwa den Residentenrabatt bei Flügen und Fähren.

Rechtlich ist der Padrón-Eintrag zunächst nur eine Meldebescheinigung. Seine unterschätzte Nebenwirkung: Er ist ein gewichtiges Indiz für den Lebensmittelpunkt. In Steuerfragen (Wo bin ich ansässig?) und im Erbrecht (Wo war der gewöhnliche Aufenthalt? Darauf kommt es unter der EU-Erbrechtsverordnung an) wird das Empadronamiento regelmäßig als Beleg herangezogen, in beide Richtungen.

Wer dauerhaft auf Teneriffa lebt, aber „aus praktischen Gründen“ nicht gemeldet ist (oder umgekehrt gemeldet bleibt, obwohl er längst zurück in Deutschland wohnt), schafft eine Diskrepanz zwischen Papierlage und Realität. Im Streitfall zählt die Realität, aber die Papierlage bestimmt, wer was beweisen muss.

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