KANZLEI BEYER

Escritura Pública

Die notarielle Kaufurkunde in Spanien: Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers im Eigentumsregister.

Immobilienkauf

Die Escritura Pública ist die vor einem spanischen Notar errichtete öffentliche Urkunde, beim Immobilienkauf die notarielle Kaufurkunde. Erst mit ihr kann der Eigentumswechsel im Registro de la Propiedad eingetragen werden.

Wichtiger Unterschied zum deutschen System: Der spanische Notar prüft die Identität der Parteien und die formale Ordnungsmäßigkeit, berät aber nicht einseitig und prüft nicht die wirtschaftlichen Interessen des Käufers. Wer erwartet, der Notar werde ihn vor einem schlechten Geschäft warnen, überträgt deutsche Gewohnheiten auf ein System, das anders funktioniert.

Nach der Unterzeichnung folgt die Abwicklung: Steuerzahlung, Eintragung im Register, Ummeldung der Versorgungsverträge. Auch hier gilt: Die Escritura besiegelt, was vorher verhandelt wurde; korrigieren lässt sich am Notartisch kaum noch etwas.

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

Kontakt aufnehmen