KANZLEI BEYER

Fianza

Die gesetzliche Mietkaution in Spanien: bei Wohnraum eine Monatsmiete. Die gesetzlich vorgesehene Hinterlegung bei der Behörde wird in der Praxis kaum kontrolliert und entsprechend selten tatsächlich vorgenommen.

Mietrecht

Die Fianza ist die gesetzliche Mietkaution: bei Wohnraum eine Monatsmiete, bei Gewerberaum zwei. Zusätzliche Sicherheiten können vereinbart werden, sind bei Wohnraum aber gesetzlich gedeckelt.

Was viele private Vermieter auf Teneriffa nicht wissen: Die Fianza darf nicht einfach auf dem eigenen Konto liegen. Sie ist bei der zuständigen kanarischen Stelle zu hinterlegen. Das ist eine Pflicht des Vermieters, deren Verletzung Bußgelder nach sich ziehen kann und die im Streit um die Rückzahlung regelmäßig zum Bumerang wird.

Am Mietende ist die Fianza zurückzuzahlen, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen; bei verspäteter Rückzahlung fallen Zinsen an. Streit über die Rückzahlung lässt sich schwer entscheiden, wenn der Zustand bei Einzug nicht dokumentiert ist. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos hält diesen Zustand fest und kann spätere Streitigkeiten über Schäden vermeiden.

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Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

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