KANZLEI BEYER

Herencia Yacente

Der „ruhende Nachlass“ zwischen Todesfall und Erbschaftsannahme: ein Schwebezustand, der Geld kostet, je länger er dauert.

Erbrecht

Weil die Erbschaft in Spanien erst mit der Annahme übergeht, entsteht zwischen Todesfall und Annahme ein Schwebezustand: die Herencia Yacente, der ruhende Nachlass. Der Nachlass gehört in dieser Phase rechtlich noch niemandem; er kann aber durchaus verklagt werden und bleibt Anknüpfungspunkt für Steuern und Abgaben.

Praktisch heißt das: Die Immobilie auf Teneriffa kann weder verkauft noch belastet werden, aber ihre Kosten laufen weiter: Grundsteuer, Gemeinschaftsumlagen, Versicherungen. Und die spanische Erbschaftsteuerfrist läuft ab dem Todestag, nicht ab der Annahme.

Gerade bei deutsch-spanischen Nachlässen kann dieser Zustand länger dauern als nötig: Die Erben klären erst die deutsche Seite, während in Spanien Fristen und Kosten laufen. Wer früh weiß, welche Unterlagen die spanische Abwicklung braucht, kann beides parallel betreiben; so lässt sich der Schwebezustand verkürzen.

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

Kontakt aufnehmen