Weil die Erbschaft in Spanien erst mit der Annahme übergeht, entsteht zwischen Todesfall und Annahme ein Schwebezustand: die Herencia Yacente, der ruhende Nachlass. Der Nachlass gehört in dieser Phase rechtlich noch niemandem; er kann aber durchaus verklagt werden und bleibt Anknüpfungspunkt für Steuern und Abgaben.
Praktisch heißt das: Die Immobilie auf Teneriffa kann weder verkauft noch belastet werden, aber ihre Kosten laufen weiter: Grundsteuer, Gemeinschaftsumlagen, Versicherungen. Und die spanische Erbschaftsteuerfrist läuft ab dem Todestag, nicht ab der Annahme.
Gerade bei deutsch-spanischen Nachlässen kann dieser Zustand länger dauern als nötig: Die Erben klären erst die deutsche Seite, während in Spanien Fristen und Kosten laufen. Wer früh weiß, welche Unterlagen die spanische Abwicklung braucht, kann beides parallel betreiben; so lässt sich der Schwebezustand verkürzen.