Der IBI ist die jährliche Grundsteuer der spanischen Gemeinden, bemessen nach dem Katasterwert der Immobilie. Steuerschuldner ist, wer am Stichtag zu Jahresbeginn Eigentümer ist — auch wenn die Immobilie unterjährig verkauft wird; die Vertragsparteien können intern eine anteilige Aufteilung vereinbaren.
Die für Käufer wichtigste Eigenheit: Rückständiger IBI haftet in Grenzen dinglich an der Immobilie. Der Erwerber kann also für Altschulden des Verkäufers in Anspruch genommen werden. Der Nachweis, dass der IBI der letzten Jahre bezahlt ist, gehört deshalb in jede Kaufprüfung — ebenso wie die entsprechende vertragliche Absicherung.
Für Nichtresidenten außerdem relevant: Der IBI kommt nicht per Bescheid nach Deutschland. Die Gemeinden buchen per Lastschrift ab oder erwarten die Zahlung im örtlichen Zahlungszeitraum — wer weder Lastschrift eingerichtet noch einen Vertreter vor Ort hat, verpasst Fälligkeiten leicht und zahlt Zuschläge, ohne je eine Mahnung gesehen zu haben.