Die Kanarischen Inseln liegen außerhalb des spanischen Mehrwertsteuersystems. An die Stelle der IVA tritt der IGIC — mit eigenen, in der Regel niedrigeren Sätzen. Für Immobilienkäufer ist die praktische Konsequenz wichtiger als das Steuersystem selbst: Beim Erwerb vom Bauträger (Neubau, Ersterwerb) fällt IGIC an, zusätzlich die Beurkundungssteuer (AJD). Beim Kauf einer Bestandsimmobilie von privat greift stattdessen die Grunderwerbsteuer (ITP).
Welches Regime gilt, entscheidet sich nicht nach dem Alter des Gebäudes, sondern nach der rechtlichen Einordnung des Verkaufs — es gibt Konstellationen, in denen die Zuordnung nicht auf der Hand liegt, etwa bei sanierten Objekten oder Verkäufen durch Gesellschaften. Die Einordnung gehört zur steuerlichen Prüfung vor dem Kauf, weil sie die Erwerbsnebenkosten erheblich verändert.