KANZLEI BEYER

Impuesto sobre el Patrimonio (Vermögen­steuer)

Die spanische Vermögensteuer auf das Nettovermögen, auf den Kanaren mit eigenem, vergleichsweise hohem Freibetrag, betrifft aber zunehmend auch Nichtresidenten mit spanischem Immobilienbesitz.

Steuern & Behörden

Der Impuesto sobre el Patrimonio ist die spanische Vermögensteuer: erhoben wird sie auf das Nettovermögen, also den Wert des Vermögens abzüglich der darauf lastenden Schulden. Die Kanaren wenden einen eigenen, im Vergleich zu manchen Festlandregionen vergleichsweise hohen Freibetrag an; für viele Steuerpflichtige mit ausschließlich kanarischem Vermögen bleibt die Steuer deshalb ohne praktische Wirkung.

Anders bei Nichtresidenten mit Immobilienbesitz auf Teneriffa: Sie sind mit ihrem in Spanien belegenen Vermögen beschränkt steuerpflichtig, und der maßgebliche Wertansatz der Immobilie kann die Freibeträge überschreiten. Wer meint, als Nichtresident mit der jährlichen Nichtresidentensteuer alles erledigt zu haben, übersieht die Vermögensteuer als zweite, davon unabhängige Ebene.

Die Bewertung und die Frage, welche Freibeträge und Schutzregeln im Einzelfall greifen, gehören in die steuerliche Prüfung, gerade weil sich hier durch aktuelle Rechtsprechung Erstattungsmöglichkeiten für zurückliegende Jahre ergeben können.

Ausführlich im Ratgeber:

Vermögensteuer Spanien: Rückforderung jetzt auch für Nicht-Residenten

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