Der ITP ist die spanische Grunderwerbsteuer und fällt beim Kauf einer Bestandsimmobilie an — also bei jedem Kauf von privat, was auf Teneriffa der Regelfall ist. Bei Neubauten vom Bauträger gilt stattdessen die kanarische IGIC plus Beurkundungssteuer.
Der Steuersatz ist Sache der Autonomen Region; auf den Kanaren liegt er unter dem vieler Festlandsregionen, was in Gesamtkostenrechnungen aus deutschen Quellen oft falsch angesetzt wird. Als Faustregel sollten Käufer auf Teneriffa mit Erwerbsnebenkosten von insgesamt rund 8 bis 10 % des Kaufpreises kalkulieren — ITP, Notar, Register, Anwalt.
Praktisch relevant: Die Steuerverwaltung kann den erklärten Kaufpreis anhand von Referenzwerten (Valor de Referencia) überprüfen und nachveranlagen, wenn dieser unter dem amtlichen Referenzwert liegt. Das sollte vor Vertragsunterzeichnung geprüft sein, nicht danach.