Der ITP ist die spanische Grunderwerbsteuer und fällt beim Kauf einer Bestandsimmobilie an, also bei jedem Kauf von privat, was auf Teneriffa der Regelfall ist. Bei Neubauten vom Bauträger gilt stattdessen die kanarische IGIC plus Beurkundungssteuer.
Der Steuersatz ist Sache der Autonomen Region; auf den Kanaren liegt er unter dem vieler Festlandsregionen, was in Gesamtkostenrechnungen aus deutschen Quellen oft falsch angesetzt wird. Als Faustregel sollten Käufer auf Teneriffa mit Erwerbsnebenkosten von insgesamt rund 8 bis 10 % des Kaufpreises kalkulieren: ITP, Notar, Register, Anwalt.
Praktisch relevant: Die Steuerverwaltung kann den erklärten Kaufpreis anhand von Referenzwerten (Valor de Referencia) überprüfen und nachveranlagen, wenn dieser unter dem amtlichen Referenzwert liegt. Das sollte vor Vertragsunterzeichnung geprüft sein, nicht danach.