Die Eigentümerversammlung (junta de propietarios) ist das beschlussfassende Organ der Eigentümergemeinschaft . Mindestens einmal im Jahr tritt sie zusammen, um Haushalt und Abrechnung zu beschließen; zu besonderen Fragen kann sie jederzeit einberufen werden. Einberufen wird sie vom Präsidenten, den die Eigentümer aus ihrem Kreis bestimmen.
Jeder Eigentümer kann sich mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen; für Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland ist das oft der einzige praktikable Weg. Wer mit Zahlungen an die Gemeinschaft im Rückstand ist, darf teilnehmen und sprechen, aber nicht abstimmen.
Über jede Versammlung wird ein Protokoll (acta de la junta) geführt und den Eigentümern mitgeteilt. Wirksame Beschlüsse binden alle Eigentümer, auch die abwesenden. Bei bestimmten Beschlüssen gilt das Schweigen eines ordnungsgemäß geladenen abwesenden Eigentümers als Zustimmung, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung widerspricht; wer einen Beschluss angreifen will, ist an kurze Anfechtungsfristen gebunden.
Für Käufer sind die Protokolle der letzten Jahre die aufschlussreichste Unterlage einer Anlage: Sie zeigen beschlossene Sonderumlagen, geplante Arbeiten, Streit mit einzelnen Eigentümern und Regeln zur Vermietung. Eigentümer begleiten wir bei Versammlungen und Beschlussanfechtungen im Wohnungseigentumsrecht.
Ausführlich im Ratgeber:
Ferienvermietung in Spanien: Wann die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss