Glossar
Mietrecht

LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos)

Das spanische Wohn- und Gewerberaummietgesetz — mit zwingendem Mieterschutz bei Wohnraum, der sich vertraglich nicht abbedingen lässt.

Die LAU ist das zentrale spanische Mietgesetz für Wohn- und Gewerberaum. Ihre wichtigste Weichenstellung: Bei Wohnraummiete gilt zwingender Mieterschutz — der Mieter kann die Verlängerung des Vertrags bis zu einer gesetzlichen Mindestdauer verlangen, derzeit fünf Jahre bei privaten und sieben Jahre bei gewerblichen Vermietern, unabhängig davon, welche kürzere Laufzeit im Vertrag steht.

Für Eigentümer auf Teneriffa ist das die zentrale Erkenntnis: Ein “Einjahresvertrag” mit einem Wohnraummieter ist faktisch ein Fünfjahresvertrag, wenn der Mieter bleiben will. Klauseln, die den gesetzlichen Schutz zulasten des Mieters verkürzen, sind unwirksam — der Rest des Vertrags bleibt bestehen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Gewerberaum und Saisonvermietung (arrendamiento de temporada) folgen weitgehend der Vertragsfreiheit, die Ferienvermietung an Touristen fällt ganz aus der LAU heraus und unterliegt auf den Kanaren eigenem Tourismusrecht. Die Einordnung des Vertragstyps ist damit die erste und folgenreichste Frage jedes Mietverhältnisses — und wird in Vorlagen aus dem Internet am häufigsten falsch getroffen.

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