Die LAU ist das zentrale spanische Mietgesetz für Wohn- und Gewerberaum. Für Wohnraummietverträge gilt zwingender Mieterschutz: Der Mieter kann die Verlängerung des Vertrags bis zu einer gesetzlichen Mindestdauer verlangen, derzeit fünf Jahre bei privaten und sieben Jahre, wenn der Vermieter eine juristische Person ist, etwa eine Gesellschaft, unabhängig davon, welche kürzere Laufzeit im Vertrag steht.
Für Eigentümer auf Teneriffa ist das die zentrale Erkenntnis: Ein „Einjahresvertrag“ mit einem Wohnraummieter ist faktisch ein Fünfjahresvertrag, wenn der Mieter bleiben will. Klauseln, die den gesetzlichen Schutz zulasten des Mieters verkürzen, sind unwirksam; der Rest des Vertrags bleibt bestehen.
Wichtig ist die Abgrenzung: Gewerberaum und Saisonvermietung (arrendamiento de temporada) folgen weitgehend der Vertragsfreiheit, die Ferienvermietung an Touristen fällt ganz aus der LAU heraus und unterliegt auf den Kanaren eigenem Tourismusrecht. Die Einordnung des Vertragstyps ist damit die erste und folgenreichste Frage jedes Mietverhältnisses, und sie wird in Vorlagen aus dem Internet am häufigsten falsch getroffen.