Glossar
Erbrecht

Legítima

Das spanische Noterbrecht — funktional das Gegenstück zum deutschen Pflichtteil, aber strukturell anders und für nahe Angehörige deutlich weitreichender.

Die Legítima ist der Teil des Nachlasses, über den der Erblasser nach spanischem Recht nicht frei verfügen darf, weil er bestimmten Angehörigen vorbehalten ist. Funktional entspricht sie dem deutschen Pflichtteil — strukturell ist sie etwas anderes: Der deutsche Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Die spanische Legítima ist grundsätzlich eine Beteiligung am Nachlass selbst. Das hat praktische Folgen, etwa wenn eine Immobilie verkauft oder der Nachlass auseinandergesetzt werden soll.

Auch der Umfang unterscheidet sich erheblich: Kindern sind nach allgemeinem spanischem Recht — das auch auf den Kanaren gilt — grundsätzlich zwei Drittel des Nachlasses vorbehalten, wobei ein Teil davon ungleich unter den Abkömmlingen verteilt werden kann. Die Gestaltungsfreiheit des Erblassers ist damit deutlich kleiner als im deutschen Recht.

Ob die Legítima überhaupt greift, hängt davon ab, welches Erbrecht auf den Nachlass anwendbar ist — und das richtet sich für Residenten auf Teneriffa nach der EU-Erbrechtsverordnung. Wer deutsches Erbrecht behalten will, muss aktiv gestalten; von selbst geschieht das nicht.