KANZLEI BEYER

Licencia de Primera Ocupación

Die gemeindliche Erstbezugsgenehmigung: Ohne sie ist eine Immobilie rechtlich nicht als Wohnraum zugelassen und Versorger verweigern Neuverträge.

Immobilienkauf

Mit der Licencia de Primera Ocupación bestätigt die Gemeinde, dass ein Gebäude entsprechend der Baugenehmigung errichtet wurde und als Wohnraum genutzt werden darf. Je nach Region und Alter des Objekts begegnet das Dokument auch als Cédula de Habitabilidad. Fehlt die Genehmigung, ist die Immobilie baurechtlich nicht als Wohnraum zugelassen, mit unmittelbar spürbaren Folgen: Wasser- und Stromversorger dürfen ohne sie keine neuen Versorgungsverträge abschließen.

Gerade bei älteren Objekten, Umbauten und bei Immobilien mit nachträglichen Erweiterungen ist die Existenz und Reichweite der Genehmigung keine Selbstverständlichkeit. Ob sie vorliegt und den tatsächlichen Zustand des Gebäudes abdeckt, gehört zu den zentralen Punkten der rechtlichen Prüfung vor dem Kauf; nachträglich lässt sich das Problem oft nur schwer oder gar nicht heilen.

Ausführlich im Ratgeber:

Rechtliche Ankaufsprüfung (sog. Due Diligence) beim Immobilienkauf in Spanien: warum das Modewort wenig taugt

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