Glossar
Steuern & Behörden

Modelo 210

Die Einkommensteuererklärung für Nichtresidenten in Spanien — fällig auch ohne Vermietung, allein aufgrund des Immobilieneigentums.

Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, ohne dort steuerlich ansässig zu sein, schuldet jährlich Einkommensteuer für Nichtresidenten — erklärt über das Modelo 210. Das gilt auch dann, wenn die Immobilie nicht vermietet wird: Für selbstgenutzte oder leerstehende Objekte setzt das spanische Steuerrecht einen fiktiven Nutzungswert an (imputación de rentas). Bei tatsächlicher Vermietung sind stattdessen die Mieteinnahmen zu erklären. Für beide Konstellationen gelten eigene Erklärungsfristen und -rhythmen, die der Gesetzgeber zuletzt mehrfach geändert hat — welcher Turnus im Einzelfall gilt und welche Gestaltungsoptionen bestehen, sollte nicht aus veralteten Merkblättern übernommen werden.

Diese Pflicht ist unter deutschsprachigen Eigentümern auf Teneriffa weitgehend unbekannt, weil kein Steuerbescheid ins Haus kommt — es handelt sich um eine Selbstveranlagung. Versäumnisse fallen typischerweise erst Jahre später auf, etwa im Rahmen eines Verkaufs, und führen dann zu Nachforderungen samt Zuschlägen. Ob und in welchem Umfang im Einzelfall Erklärungspflichten bestehen, hängt von Nutzung, Eigentümerstruktur und steuerlicher Ansässigkeit ab.