KANZLEI BEYER

Modelo 600

Das Steuerformular zur Selbstveranlagung der Grunderwerbsteuer (ITP) und Beurkundungssteuer in Spanien: Voraussetzung für die Eintragung im Eigentumsregister.

Steuern & Behörden

Das Modelo 600 ist das Formular, mit dem in Spanien die Grunderwerbsteuer (ITP) und verwandte Steuern selbst veranlagt werden. Anders als in Deutschland wartet der Käufer nicht auf einen Steuerbescheid: Er berechnet die Steuer selbst, reicht das Formular ein und zahlt, und zwar innerhalb einer kurzen gesetzlichen Frist ab Beurkundung, deren Versäumnis Zuschläge auslöst.

Die praktische Bedeutung reicht über die Steuer hinaus: Ohne den Nachweis der Steuerabwicklung trägt das Eigentumsregister den neuen Eigentümer nicht ein. Das Modelo 600 ist damit ein notwendiger Schritt zwischen Notartermin und Registereintragung.

Fehlerquelle in der Praxis ist die Bemessungsgrundlage: Liegt der beurkundete Kaufpreis unter dem amtlichen Referenzwert (Valor de Referencia), ist grundsätzlich der höhere Wert anzusetzen; wer schlicht den Kaufpreis einträgt, riskiert eine Nachveranlagung samt Zinsen. Auf den Kanaren kommt hinzu, dass Steuersatz und Zuständigkeit von den Festlandsregionen abweichen; Anleitungen aus deutschen Foren passen hier oft nicht.

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