Glossar
Steuern & Behörden

Modelo D-2A

Amtliches Formular zur Erklärung ausländischer Immobilieninvestitionen über 500.000 Euro beim spanischen Investitionsregister.

Das Modelo D-2A ist das amtliche Formular, mit dem Nichtresidenten den Erwerb einer in Spanien belegenen Immobilie beim Investitionsregister (Registro de Inversiones) des spanischen Wirtschaftsministeriums erklären. Die Erklärungspflicht besteht, wenn der Betrag des Erwerbs 500.000 Euro übersteigt (Art. 4 h Real Decreto 571/2023), und erfasst neben dem Kauf auch unentgeltliche Erwerbe durch Schenkung oder Erbschaft.

Erstellt wird das Formular über das amtliche Programm AFORIX; die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch und setzt eine anerkannte elektronische Signatur voraus. Die Erklärung muss innerhalb eines Monats beim Register eingehen, bei notarieller Beurkundung ab dem Tag der Beurkundung (Art. 14 Orden ECM/57/2024). Erklärungspflichtig ist der Erwerber; der Notar erstellt die Erklärung nicht, sondern übermittelt sie nur, wenn sie ihm fertig übergeben wurde. Die spätere Veräußerung wird mit dem Gegenstück, dem Modelo D-2B, erklärt.

Das Modelo D-2A ist eine kapitalverkehrsrechtliche Erklärung mit statistischem Zweck; es ersetzt weder die Grunderwerbsteuer-Anmeldung (Modelo 600) noch die Nichtresidentensteuer (Modelo 210). Einzelheiten zu Pflicht, Frist und Bußgeldrahmen: Meldepflicht beim Immobilienkauf in Spanien.