KANZLEI BEYER

NIE (Número de Identidad de Extranjero)

Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer. Ohne sie läuft in Spanien praktisch nichts: kein Immobilienkauf, keine Erbschaftsannahme, kein Bankkonto.

Steuern & Behörden

Die NIE ist die spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Sie ist keine Aufenthaltserlaubnis und begründet keine Steuerpflicht; sie ist schlicht die Nummer, unter der eine Person gegenüber spanischen Behörden, Notaren und dem Fiskus geführt wird.

Benötigt wird sie unter anderem für diese Vorgänge: Immobilienkauf und -verkauf, Erbschaftsannahme, Kontoeröffnung, Steuererklärungen, teils schon der Abschluss von Versorgungsverträgen. Wer eine Immobilie auf Teneriffa kaufen oder eine Erbschaft abwickeln will, braucht die NIE, bevor es zum Notar geht, nicht danach.

Der häufigste Planungsfehler: Die NIE wird als Formalie unterschätzt und zu spät beantragt. Je nach Weg, ob persönlich in Spanien, über das Konsulat in Deutschland oder per Vollmacht, unterscheiden sich Aufwand und Vorlauf erheblich. Bei anstehenden Transaktionen mit festen Terminen gehört die NIE-Beschaffung deshalb an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.

Ausführlich im Ratgeber:

NIE-Nummer für Spanien beantragen: Drei Wege für Käufer und Erben auf Teneriffa

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