KANZLEI BEYER

Notario (Notar in Spanien)

Der staatlich bestellte spanische Notar: Er beurkundet neutral und prüft die formale Wirksamkeit der Urkunde, nicht die wirtschaftlichen Risiken der Beteiligten.

Vertretung & Vollmacht

Der Notario ist in Spanien Träger eines öffentlichen Amtes. Er beurkundet Rechtsgeschäfte, stellt die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten fest, belehrt über den Inhalt der Urkunde und verantwortet deren formale Wirksamkeit. Bei Immobilienkäufen beurkundet er die Escritura de compraventa, ruft am Tag der Beurkundung eine aktuelle Nota Simple ab und meldet den Vorgang anschließend an das Registro de la Propiedad.

Seine Stellung ist neutral: Er vertritt keine der beiden Parteien. Damit erstreckt sich die notarielle Prüfung nicht auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken eines Vertrags, etwa auf Belastungen, Rückstände gegenüber der Eigentümergemeinschaft, baurechtliche Fragen oder die Angemessenheit der vereinbarten Bedingungen. Diese einseitige Interessenwahrnehmung ist Aufgabe des Abogado .

Die Notargebühren sind staatlich durch Gebührenordnung (Arancel) geregelt und richten sich im Wesentlichen nach dem beurkundeten Wert. Bei einem Immobilienkauf steht das Recht, den Notar zu bestimmen, grundsätzlich dem Käufer zu, nicht dem Verkäufer, dem Makler oder der finanzierenden Bank.

Ausführlich im Ratgeber:

Der Notar in Spanien, und warum er nicht das ist, was Deutsche und Österreicher erwarten

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