Die Plusvalía Municipal ist eine kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Bodens (nicht des Gebäudes) zwischen Erwerb und Übertragung einer Immobilie. Sie fällt beim Verkauf an — gesetzlich zahlt sie der Verkäufer — und ebenso bei Erbschaft und Schenkung, dann durch den Erwerber.
Zwei Punkte sorgen in der Praxis regelmäßig für Überraschungen. Erstens: Verkauft ein Nichtresident, macht das Gesetz den Käufer zum Ersatzsteuerschuldner. In der Praxis wird die Plusvalía deshalb beim Notartermin vom Kaufpreis einbehalten und vom Käufer für den Verkäufer an die Gemeinde abgeführt — ein Betrag, der vorab exakt berechnet und im Vertrag geregelt gehört. Zweitens: Bei Erbschaften läuft die Zahlungsfrist unabhängig davon, wie weit die Erbabwicklung in Deutschland gediehen ist.
Ob und in welcher Höhe Plusvalía anfällt, hängt von Gemeinde, Haltedauer und Wertentwicklung ab. Seit einer Reform gibt es zudem Konstellationen, in denen die Steuer entfällt — das wird aber nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss geltend gemacht werden.