Der Poder Notarial ist die vor einem Notar errichtete Vollmacht — das zentrale Instrument, um sich in Spanien vertreten zu lassen, ohne selbst vor Ort zu sein. Bei Fernmandaten steht er meist am Anfang: Ob Immobilienkauf, Erbschaftsannahme oder Behördengänge — vieles lässt sich über einen Bevollmächtigten abwickeln, wenn die Vollmacht den jeweiligen Vorgang trägt.
Die Vollmachtstexte weichen in der Praxis erheblich vom deutschen Vollmachtsverständnis ab. Umfang und Formulierung entscheiden darüber, ob eine Vollmacht vor Notar oder Register tatsächlich akzeptiert wird: Der spanische Rechtsverkehr verlangt, dass die einzelnen Befugnisse konkret und ausreichend bestimmt bezeichnet sind. Pauschale Übersetzungen deutscher Vollmachten scheitern häufig — nicht an der Sprache, sondern daran, dass sie die im spanischen Verfahren erwarteten Befugnisse nicht abbilden.
Praktisch heißt das: Die Vollmacht wird vom Zweck her gedacht, nicht vom vorhandenen deutschen Formular. Wer weiß, was in Spanien beurkundet oder eingetragen werden soll, kann die passenden Befugnisse aufnehmen lassen — und erspart sich die teure Erfahrung, mit einer formal einwandfreien, aber inhaltlich unbrauchbaren Vollmacht am Notartisch zu stehen.