Die Residencia Fiscal ist der steuerliche Wohnsitz einer Person in Spanien. Maßgeblich ist meist die 183-Tage-Regel: Wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhält, gilt in der Regel als steuerlich ansässig, unabhängig von der Meldeadresse (Empadronamiento) oder der Staatsangehörigkeit.
Die Folge ist einschneidend: Wer steuerlich ansässig ist, unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht und versteuert grundsätzlich sein Welteinkommen in Spanien, nicht nur die spanischen Einkünfte. Umgekehrt bleibt der Nichtresident mit seinem in Spanien belegenen Vermögen beschränkt steuerpflichtig und erklärt dies über den Modelo 210 .
Die Ansässigkeit ist nicht frei wählbar. Sie richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, also Aufenthaltsdauer, Lebensmittelpunkt und wirtschaftlichen Interessen, und kann bei einem Umzug nach Teneriffa auch ungewollt eintreten. Die steuerliche Ansässigkeit sollte deshalb vor dem Umzug geklärt sein.