KANZLEI BEYER

Testamento Español

Ein vor spanischem Notar errichtetes Testament: Es beschleunigt die Nachlassabwicklung in Spanien erheblich gegenüber einem rein deutschen Testament, das erst übersetzt und eingeordnet werden muss.

Erbrecht

Das Testamento Español ist ein vor einem spanischen Notar errichtetes Testament. Es wird im zentralen Testamentsregister erfasst und beschleunigt die Nachlassabwicklung in Spanien erheblich, gerade dann, wenn zum Nachlass eine Immobilie auf Teneriffa gehört.

Der Vergleich zeigt den Unterschied: Ein ausschließlich deutsches Testament muss für die spanische Abwicklung erst beglaubigt übersetzt, mit Apostille versehen und rechtlich eingeordnet werden. Das ist ein Verfahren, das Monate kosten kann, während in Spanien Fristen und Kosten weiterlaufen. Ein spanisches Testament, das sich auf das dortige Vermögen beschränkt, erspart diesen Umweg.

Ein spanisches Testament ersetzt das deutsche nicht, sondern ergänzt es für den spanischen Vermögensteil. Beide müssen aufeinander abgestimmt sein, damit sie sich nicht widersprechen, und die Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung sollte dabei bewusst getroffen werden.

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