KANZLEI BEYER

Valor de Referencia

Der amtliche Referenzwert des Katasters, seit 2022 die maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage für Grunderwerb- und Erbschaftsteuer bei Immobilien.

Steuern & Behörden

Der Valor de Referencia ist der vom spanischen Kataster jährlich festgelegte Referenzwert einer Immobilie. Seit 2022 gilt: Für Grunderwerbsteuer und Erbschaft-/Schenkungsteuer ist mindestens dieser Wert als Bemessungsgrundlage anzusetzen, auch wenn der tatsächliche Kaufpreis darunter liegt.

Damit hat sich die Beweislast umgekehrt. Früher musste das Finanzamt nachweisen, dass ein erklärter Wert zu niedrig war; heute muss der Steuerpflichtige den Referenzwert anfechten, wenn er ihn für überhöht hält, und zahlt im Zweifel erst einmal auf dessen Basis.

Für Käufer und Erben auf Teneriffa heißt das konkret: Vor der Unterschrift den Referenzwert der Immobilie abfragen lassen und mit dem Kaufpreis bzw. Nachlasswert abgleichen. Liegt der Referenzwert deutlich über dem realen Marktwert, was bei älteren Objekten und Sonderlagen vorkommt, sollte die steuerliche Mehrbelastung vor dem Kauf bekannt sein und nicht erst mit der Nachveranlagung.

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