Glossar
Steuern & Behörden

Valor de Referencia

Der amtliche Referenzwert des Katasters — seit 2022 die maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage für Grunderwerb- und Erbschaftsteuer bei Immobilien.

Der Valor de Referencia ist der vom spanischen Kataster jährlich festgelegte Referenzwert einer Immobilie. Seit 2022 gilt: Für Grunderwerbsteuer und Erbschaft-/Schenkungsteuer ist mindestens dieser Wert als Bemessungsgrundlage anzusetzen — auch wenn der tatsächliche Kaufpreis darunter liegt.

Damit hat sich die Beweislast umgekehrt. Früher musste das Finanzamt nachweisen, dass ein erklärter Wert zu niedrig war; heute muss der Steuerpflichtige den Referenzwert anfechten, wenn er ihn für überhöht hält — und zahlt im Zweifel erst einmal auf dessen Basis.

Für Käufer und Erben auf Teneriffa heißt das konkret: Vor der Unterschrift den Referenzwert der Immobilie abfragen und mit dem Kaufpreis bzw. Nachlasswert abgleichen. Liegt der Referenzwert deutlich über dem realen Marktwert — was bei älteren Objekten und Sonderlagen vorkommt —, sollte die steuerliche Mehrbelastung vor dem Kauf bekannt sein und nicht erst mit der Nachveranlagung.