KANZLEI BEYER

Vivienda Vacacional (VV)

Die behördliche Lizenz für die touristische Kurzzeitvermietung auf den Kanaren: Ohne sie ist die Vermietung als Ferienunterkunft rechtswidrig, egal was im Mietvertrag steht.

Mietrecht

Die Vivienda Vacacional (VV) ist die behördliche Lizenz für die touristische Kurzzeitvermietung auf den Kanaren. Ohne diese Registrierung ist eine Vermietung als Ferienunterkunft rechtswidrig, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht oder was ein Voreigentümer jahrelang praktiziert hat.

Die Lizenz ist an das Objekt und dessen Lage gebunden und wird nicht überall erteilt: Bebauungspläne, touristische Zonen und die Regeln der Comunidad können die Nutzung als Ferienwohnung von vornherein ausschließen. Wer eine Immobilie auf Teneriffa gerade wegen der geplanten Ferienvermietung kauft, sollte die Genehmigungsfähigkeit deshalb vor dem Kauf klären, nicht danach.

Der teure Irrtum ist, die VV als bloße Anmeldung zu behandeln. Fehlt sie oder ist sie nicht erteilbar, entfällt die kalkulierte Rendite, und die Immobilie darf nur langfristig oder gar nicht touristisch vermietet werden.

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