KANZLEI BEYER

Was die Beratung kostet

Was anwaltliche Begleitung bei uns kostet, erfahren Sie vor der Beauftragung, nicht erst auf der Rechnung: Festpreis für klar umrissene Leistungen, vorab genannter Stundensatz für alles andere.

Das Orientierungs­gespräch

Am Anfang steht ein kostenloses Orientierungsgespräch. Darin klären wir, worum es geht, was Sie erreichen möchten und wie ein sinnvoller Weg dorthin aussieht, ohne Sichtung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung Ihres Falls. Sie erfahren, ob und in welcher Form wir Sie begleiten können und was das kosten wird. Für dieses Gespräch berechnen wir nichts, weil es der Entscheidung dient, ob Sie uns beauftragen, und nicht der Beantwortung Ihrer Rechtsfrage.

Die Erstberatung

Die Erstberatung beantwortet eine konkrete Frage oder klärt einen klar umrissenen Sachverhalt. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir ordnen es rechtlich ein: Was ist Ihre Lage, welche Möglichkeiten haben Sie, welche Risiken bestehen, was ist zu tun. Überschaubare Unterlagen beziehen wir dabei ein: eine Vertragsklausel, eine Nota Simple, ein einzelnes Schreiben. Die Erstberatung kostet 190 € zzgl. 7 % IGIC (kanarische Umsatzsteuer), insgesamt 203,30 €, und wird vorab bezahlt; anschließend vereinbaren wir den Termin.

Muss ein vollständiger Vertrag oder eine Vielzahl von Dokumenten durchgearbeitet werden, ist der Rahmen der Erstberatung überschritten. Was die Prüfung dann kostet, sagen wir Ihnen vorab, als fester Preis oder nach Stunden.

Beim Immobilienkauf und bei der Erbschaftsannahme ist die Erstberatung der richtige Schritt, wenn Sie vorab wissen wollen, wie der Vorgang abläuft: welche Schritte in welcher Reihenfolge kommen, was Sie brauchen, worauf zu achten ist. Sobald ein konkretes Objekt feststeht und geprüft werden muss, beginnt das Mandat. Es läuft zum Festpreis.

Der Festpreis

Für die Leistungen, die den Kern unserer Tätigkeit ausmachen, also die Begleitung eines Immobilienkaufs, die Annahme einer Erbschaft und die damit verbundenen Schritte, arbeiten wir zum Festpreis. Dieser Preis steht fest, bevor das Mandat beginnt, und folgt einer offengelegten Regel: Beim Immobilienkauf richtet er sich nach einer Tabelle mit festen Beträgen je Kaufpreisstufe, bei der Erbschaftsannahme nach einem festen Prozentsatz des Nachlasswerts mit Mindesthonorar. Für sehr hohe Werte gilt ein individuelles Angebot.

Beim Immobilienkauf steht der Festpreis mit der Mandatierung fest. Fällig wird zunächst nur die Prüfpauschale, die erste Rate. Wir prüfen Nota Simple, Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Grundbuch- und Katasterdaten sowie Rückstände gegenüber Eigentümergemeinschaft und Grundsteuer, bevor Sie einen Vorvertrag unterschreiben. Raten wir danach vom Erwerb ab oder entscheiden Sie sich anders, bleibt es bei der Prüfpauschale: Sie zahlen die Prüfung, nicht die Abwicklung.

Bei der Erbschaftsannahme wird mit der Mandatierung ein Vorschuss fällig, der vollständig auf den Festpreis angerechnet wird.

Tabelle, Leistungsumfang und Ablauf finden Sie auf der jeweiligen Seite.

Das Stunden­honorar

Nicht für jede anwaltliche Tätigkeit lässt sich vorab ein Festpreis nennen. Angelegenheiten, die nicht zu den genannten Festpreis-Leistungen zählen, rechnen wir nach unserem Stundensatz, den Sie vorab erfahren, ab. Ein typischer Fall ist der Verkauf einer Immobilie: Hier kalkulieren wir individuell und nennen Ihnen das Honorar nach Sichtung der Unterlagen, vorab und verbindlich. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Festpreismandats Aufgaben hinzukommen, die vom vereinbarten Leistungsumfang nicht erfasst sind. In beiden Fällen besprechen wir das mit Ihnen, bevor Aufwand entsteht: Sie erfahren vorher, dass und warum nach Stunden abgerechnet wird, nicht hinterher auf der Rechnung.

Das gilt auch für Prüfungen, die den Rahmen einer Erstberatung sprengen: eine Vielzahl von Dokumenten, ein sehr umfangreicher Vertrag, eine Sachverhaltsaufklärung über mehrere Stationen.

Honorar berechnen

Einen Anhaltspunkt, in welcher Größenordnung sich das Honorar für Ihren Fall bewegt, gibt Ihnen der Rechner, als Orientierung, nicht als verbindliches Angebot.

Ihr Festpreis — zzgl. 7 % IGIC

Für Fincas auf ländlichem Boden, Objekte mit Schwarzbauten und Neubauten vom Plan gilt kein Festpreis. Einzelheiten auf der Seite Immobilienkauf zum Festpreis.

Details zum Festpreis-Modell

Der Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung und ist kein Angebot. Den verbindlichen Festpreis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Ihr konkreter Fall

Sie möchten wissen, was Ihr konkreter Fall kostet? In einem kostenlosen Orientierungsgespräch klären wir Ihr Vorhaben, den möglichen Weg und den Kostenrahmen (ohne rechtliche Prüfung), persönlich oder online.

Orientierungsgespräch anfragen

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

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