Honorar

Honorar

Was anwaltliche Begleitung bei uns kostet, liegt von Anfang an offen. Für klar umrissene Leistungen nennen wir Ihnen einen festen Preis, bevor wir beginnen — für alles andere einen offengelegten Stundensatz. In beiden Fällen wissen Sie vorab, woran Sie sind.

Der Festpreis

Für die Leistungen, die den Kern unserer Tätigkeit ausmachen — die Begleitung eines Immobilienkaufs, die Annahme einer Erbschaft und die damit verbundenen Schritte — arbeiten wir zum Festpreis. Dieser Preis steht fest, bevor das Mandat beginnt, und folgt einer offengelegten Regel: einem Prozentsatz des Gegenstandswerts, der mit steigendem Wert sinkt. Für kleinere Werte gilt ein Mindesthonorar, für sehr hohe Werte ein individuelles Angebot.

Vom Erstgespräch zum Festpreis

Ein Festpreis steht nicht ins Blaue hinein fest, sondern am Ende einer klar geregelten Prüfung. Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihr Vorhaben und den sinnvollen Leistungsumfang klären — noch ohne Prüfung von Unterlagen. Mit der Mandatierung prüfen wir Ihren Fall dann im Detail: Unterlagen, Eigentumsverhältnisse, mögliche Risiken. Für diese Prüfung fällt eine überschaubare Pauschale an, die bei Durchführung des Mandats vollständig auf das Honorar angerechnet wird — Sie zahlen nicht doppelt.

Wann nach Stunden abgerechnet wird

Nicht jede anwaltliche Tätigkeit lässt sich sinnvoll zum Festpreis abbilden. Angelegenheiten, die nicht zu den genannten Festpreis-Leistungen zählen, rechnen wir nach unserem offengelegten Stundensatz ab. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Festpreismandats Aufgaben hinzukommen, die vom vereinbarten Leistungsumfang nicht erfasst sind. In beiden Fällen besprechen wir das mit Ihnen, bevor Aufwand entsteht — Sie erfahren vorher, dass und warum nach Stunden abgerechnet wird, nicht hinterher auf der Rechnung.

Honorar berechnen

Einen Anhaltspunkt, in welcher Größenordnung sich das Honorar für Ihren Fall bewegt, gibt Ihnen der Rechner — als Orientierung, nicht als verbindliches Angebot.

Honorar (netto) zzgl. IGIC/MwSt.
Details zum Festpreis-Modell

Orientierungswert, nicht verbindlich.

Die dargestellten Beträge sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen kein Angebot dar. Das verbindliche Honorar ergibt sich erst nach Prüfung Ihres konkreten Falls.

Mietvertragsprüfung

Schriftliche Stellungnahme zu Ihrem Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag — vor Unterschrift oder im laufenden Mietverhältnis.

Wohnraummietvertrag
ab 250 € (zzgl. IGIC/MwSt.)
Gewerbemietvertrag
ab 350 € (zzgl. IGIC/MwSt.)

Der Preis richtet sich nach dem Umfang des Vertrags und der Zahl Ihrer Fragestellungen. Den festen Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen vorab — nach kurzer Sichtung von Vertrag und Fragestellung, verbindlich und vor Beauftragung.

Zum Mandat: Mietvertragsprüfung

Festpreis-Leistungen im Detail

Für die einzelnen Leistungen finden Sie die konkrete Staffel und den vollständigen Leistungsumfang auf den jeweiligen Seiten:

Ihr konkreter Fall

Sie möchten wissen, was Ihr konkreter Fall kostet? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihr Vorhaben — persönlich, online oder vor Ort.