Honorar

Was die Beratung kostet

Was anwaltliche Begleitung bei uns kostet, steht vor der Beauftragung fest — nicht erst auf der Rechnung: Festpreis für klar umrissene Leistungen, offengelegter Stundensatz für alles andere.

Das Orientierungsgespräch

Am Anfang steht ein kostenloses Orientierungsgespräch. Darin klären wir, worum es geht, was Sie erreichen möchten und wie ein sinnvoller Weg dorthin aussieht — ohne Sichtung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung Ihres Falls. Sie erfahren, ob und in welcher Form wir Sie begleiten können und was das kosten wird. Für dieses Gespräch berechnen wir nichts, weil es der Entscheidung dient, ob Sie uns beauftragen, und nicht der Beantwortung Ihrer Rechtsfrage.

Die Erstberatung

Die Erstberatung beantwortet eine konkrete Frage oder klärt einen klar umrissenen Sachverhalt. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir ordnen es rechtlich ein: Was ist Ihre Lage, welche Möglichkeiten haben Sie, welche Risiken bestehen, was ist zu tun. Überschaubare Unterlagen beziehen wir dabei ein — eine Vertragsklausel, eine Nota Simple, ein einzelnes Schreiben. Die Erstberatung kostet 190 € zzgl. IGIC und wird vorab bezahlt; anschließend vereinbaren wir den Termin.

Muss ein vollständiger Vertrag oder eine Vielzahl von Dokumenten durchgearbeitet werden, ist der Rahmen der Erstberatung überschritten. Was die Prüfung dann kostet, sagen wir Ihnen vorab — als fester Preis oder nach Stunden.

Beim Immobilienkauf und bei der Erbschaftsannahme ist die Erstberatung der richtige Schritt, wenn Sie vorab wissen wollen, wie der Vorgang abläuft: welche Schritte in welcher Reihenfolge kommen, was Sie brauchen, worauf zu achten ist. Sobald ein konkretes Objekt feststeht und geprüft werden muss, ist das keine Beratung mehr, sondern der Beginn des Mandats — und läuft zum Festpreis.

Der Festpreis

Für die Leistungen, die den Kern unserer Tätigkeit ausmachen — die Begleitung eines Immobilienkaufs, die Annahme einer Erbschaft und die damit verbundenen Schritte — arbeiten wir zum Festpreis. Dieser Preis steht fest, bevor das Mandat beginnt, und folgt einer offengelegten Regel: einem Prozentsatz des Gegenstandswerts, der mit steigendem Wert sinkt. Für kleinere Werte gilt ein Mindesthonorar, für sehr hohe Werte ein individuelles Angebot.

Beim Immobilienkauf beginnt das Festpreismandat mit der Prüfung: Nota Simple, Eigentumsverhältnisse, eingetragene Belastungen, Abgleich von Grundbuch- und Katasterdaten, offene Rückstände gegenüber der Eigentümergemeinschaft und der Grundsteuer. Die Prüfung endet mit einer schriftlichen Darstellung des Ergebnisses und der verbindlichen Bestätigung Ihres Festpreises. Auf sie entfällt ein Teilbetrag des Honorars — die Prüfpauschale —, der mit der Mandatierung fällig wird.

Erst danach entscheiden Sie, ob die Durchführung beginnen soll. Stimmen Sie zu, wird der Teilbetrag vollständig auf den Festpreis angerechnet — Sie zahlen nicht doppelt. Raten wir vom Erwerb ab oder entscheiden Sie sich anders, endet das Mandat, und es bleibt bei diesem Betrag. Sie zahlen dann die Prüfung, aber nicht die Abwicklung.

Für die einzelnen Leistungen finden Sie die konkrete Staffel und den vollständigen Leistungsumfang auf den jeweiligen Seiten:

Das Stundenhonorar

Nicht jede anwaltliche Tätigkeit lässt sich sinnvoll zum Festpreis abbilden. Angelegenheiten, die nicht zu den genannten Festpreis-Leistungen zählen, rechnen wir nach unserem offengelegten Stundensatz ab. Ein typischer Fall ist der Verkauf einer Immobilie: Hier kalkulieren wir individuell und nennen Ihnen das Honorar nach Sichtung der Unterlagen — vorab und verbindlich. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Festpreismandats Aufgaben hinzukommen, die vom vereinbarten Leistungsumfang nicht erfasst sind. In beiden Fällen besprechen wir das mit Ihnen, bevor Aufwand entsteht — Sie erfahren vorher, dass und warum nach Stunden abgerechnet wird, nicht hinterher auf der Rechnung.

Das gilt auch für Prüfungen, die den Rahmen einer Erstberatung sprengen: eine Vielzahl von Dokumenten, ein sehr umfangreicher Vertrag, eine Sachverhaltsaufklärung über mehrere Stationen. Auch hier erfahren Sie vorher, woran Sie sind.

Honorar berechnen

Einen Anhaltspunkt, in welcher Größenordnung sich das Honorar für Ihren Fall bewegt, gibt Ihnen der Rechner — als Orientierung, nicht als verbindliches Angebot.

Honorar (netto) zzgl. IGIC/MwSt.
Details zum Festpreis-Modell

Orientierungswert, nicht verbindlich.

Die dargestellten Beträge sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen kein Angebot dar. Das verbindliche Honorar ergibt sich erst nach Prüfung Ihres konkreten Falls.

Ihr konkreter Fall

Sie möchten wissen, was Ihr konkreter Fall kostet? In einem kostenlosen Orientierungsgespräch klären wir Ihr Vorhaben, den möglichen Weg und den Kostenrahmen (ohne rechtliche Prüfung) — persönlich, online oder vor Ort.