Immobilienkauf zum Festpreis
Rechtssicher, klar kalkulierbar und persönlich begleitet durch einen verantwortlichen anwaltlichen Ansprechpartner.
Honorar berechnen
Geben Sie den Kaufpreis ein, um das Honorar nach dem Staffelmodell abzuschätzen.
- Bei Mandatierung: Prüfpauschale
- 1450 EUR
- Bei Durchführung: Restbetrag
- —
Die Prüfpauschale wird bei Durchführung des Kaufs vollständig auf das Honorar angerechnet. Verbindlich wird das Honorar mit der Einstufung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
Orientierungswert, nicht verbindlich.
So funktioniert der Festpreis
Rechtliche Prüfung
Vor Abschluss eines Vertrages prüfen wir die Eigentumsverhältnisse, mögliche Belastungen sowie die Situation innerhalb der Eigentümergemeinschaft, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen.
Vertragsgestaltung und Absicherung
Auf Basis der Prüfung gestalten bzw. prüfen wir die vertraglichen Grundlagen des Immobilienerwerbs (z. B. Vorvertrag oder Optionsvertrag) und bereiten den notariellen Kaufvertrag vor. Ihre Interessen stehen dabei im Mittelpunkt der rechtlichen Ausgestaltung.
Abwicklung und Eintragung
Wir begleiten den notariellen Kaufvertrag, kümmern uns um die Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch und übernehmen die Erstellung und Abgabe der im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb anfallenden Grunderwerbssteuererklärung.
Weitere steuerliche Erklärungen oder behördliche Tätigkeiten können je nach individueller Fallgestaltung erforderlich werden und sind nicht Bestandteil des Festpreispakets. Gerne informieren wir Sie im Rahmen des Mandats transparent über den konkreten Umfang und ggf. anfallende Zusatzleistungen.
Das Festpreis-Honorar
Kaufpreisabhängige Staffel
Das Honorar richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und ist degressiv gestaffelt.
- Bis 400.000 € Kaufpreis
- 0,85 % des Kaufpreises (zzgl. IGIC/MwSt.)
- Anteil über 400.000 €
- 0,60 % des 400.000 € übersteigenden Betrags (zzgl. IGIC/MwSt.)
- Mindesthonorar
- 2.450 € (zzgl. IGIC/MwSt.)
- Ab 2.500.000 € Kaufpreis
- Honorar nach individueller Vereinbarung.
Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern sind nicht Bestandteil des Festpreises und werden gesondert erhoben. Sofern eine Vertretung bei Abschluss eines Vorvertrags oder Notarvertrags gewünscht wird, erfolgt dies nach gesonderter Vereinbarung.
Ablauf und Prüfpauschale
Der Festpreis steht nicht ins Blaue hinein fest, sondern am Ende einer klar geregelten Prüfung. Der Weg dorthin verläuft in vier Schritten.
- 01
Kostenloses Orientierungsgespräch
In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Vorhaben, den möglichen Weg und den Kostenrahmen. Das Orientierungsgespräch erfolgt ohne Sichtung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung Ihres Falls und ist für Sie kostenfrei.
- 02
Mandatierung und Prüfpauschale
Mit der Mandatierung wird eine Prüfpauschale von 1.450 € (zzgl. IGIC/MwSt.) fällig. Auf dieser Grundlage prüfen wir Ihre Unterlagen rechtlich – Eigentumsverhältnisse, Belastungen und die Situation innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
- 03
Verbindliche Einstufung
Nach der Prüfung bestätigen wir den Festpreis nach dem Staffelmodell. Bei besonderen Fallkonstellationen – etwa dem Erwerb über eine Gesellschaft oder einer Erbengemeinschaft auf Verkäuferseite – erhalten Sie stattdessen ein individuelles Angebot. Die Prüfpauschale wird in beiden Fällen vollständig auf das Honorar angerechnet.
- 04
Durchführung
Nach Ihrer Zustimmung setzen wir das Mandat um – von der Vertragsgestaltung über den Notartermin bis zur Eintragung im Grundbuch.
Der Festpreis gilt für Standardfälle. Besondere Konstellationen werden nach der Prüfung individuell bepreist; die Einstufung ist damit ein transparenter Schritt im Ablauf und kein nachträglicher Vorbehalt. Die Prüfpauschale wird stets vollständig auf das Honorar angerechnet.
Was der Festpreis umfasst
Im Festpreis enthalten
Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte des Immobilienerwerbs in Spanien.
- Rechtliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse und möglicher Belastungen
- Prüfung der Situation innerhalb der Eigentümergemeinschaft
- Gestaltung bzw. Prüfung der vertraglichen Grundlagen (z. B. Vor- oder Optionsvertrag)
- Vorbereitung und Begleitung des notariellen Kaufvertrages
- Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch
- Erstellung und Abgabe der Grunderwerbssteuererklärung für einen Käufer
Nicht Bestandteil des Festpreises
Nicht enthaltene Leistungen können nach Absprache zusätzlich vereinbart werden.
- Weitere steuerliche Erklärungen außerhalb der Grunderwerbssteuer
- Laufende steuerliche Betreuung
- Behördliche Tätigkeiten außerhalb der Kaufabwicklung
- Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen
- Sonstige Leistungen, die über den Immobilienerwerb hinausgehen
Sofern im Einzelfall weitere Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind, informieren wir Sie transparent über Umfang und Honorar.
Interesse am Immobilienkauf zum Festpreis?
Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, ob der Festpreis für Ihren Immobilienerwerb geeignet ist und welcher Umfang im konkreten Fall sinnvoll ist.