Immobilienkauf zum Festpreis
Wir begleiten Ihren Immobilienkauf auf Teneriffa zum Festpreis, ab 1.750 €. Der Preis folgt dem Kaufpreis und steht vor Mandatsbeginn fest.
Für wen der Festpreis gedacht ist
Käufer einer fertigen Immobilie
Sie kaufen eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück auf Teneriffa, ob von privat oder als fertiggestellte Einheit vom Bauträger, und wollen, dass jemand den Vertrag in Ihrem Interesse prüft, bevor Sie unterschreiben.
Käufer aus dem Ausland
Sie leben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und wollen den Kauf von dort aus vorbereiten. Prüfung, Vertragsentwürfe und Unterlagen laufen digital; eine Anreise ist dafür nicht nötig. Sollen wir Sie auch beim Notartermin per Vollmacht vertreten, bieten wir das gesondert an.
Käufer in besonderen Konstellationen
Erwerb über eine Gesellschaft, Erbengemeinschaft auf Verkäuferseite, Neubau vom Plan: Dann passt die Staffel nicht; Sie erhalten im Orientierungsgespräch ein individuelles Angebot.
So läuft das Mandat ab
Vom ersten Gespräch bis zur Eintragung im Grundbuch in vier Schritten.
- 01
Kostenloses Orientierungsgespräch
Wir klären Ihr Vorhaben, den möglichen Weg und den Kostenrahmen, ohne Sichtung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung Ihres Falls. Für dieses Gespräch berechnen wir nichts.
- 02
Mandatierung
Mit der Mandatierung steht Ihr Festpreis fest. Fällig wird zunächst nur die Prüfpauschale, die erste Rate des Festpreises.
- 03
Prüfung und Vertragsgestaltung
Wir prüfen Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Grundbuch und Kataster, Eigentümergemeinschaft und offene Rückstände, bevor Sie einen Vorvertrag unterschreiben. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich. Anschließend gestalten oder prüfen wir Vorvertrag oder Optionsvertrag und bereiten den notariellen Kaufvertrag so vor, dass Ihre Interessen darin abgesichert sind.
- 04
Notartermin, Grundbuch, Steuer
Wir begleiten den notariellen Kaufvertrag, veranlassen die Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch und erstellen die Grunderwerbsteuererklärung.
Das Festpreis-Honorar
Ihr Einstieg. Mehr wird mit der Mandatierung nicht fällig; die Prüfpauschale wird auf den Festpreis angerechnet.
Ehepaare und Paare zahlen nicht doppelt: Die zweite Grunderwerbsteuererklärung ist im Festpreis enthalten.
Kaufpreisabhängige Staffel
Der Festpreis richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.
- Kaufpreis bis 120.000 €
- 1.750 €
- Kaufpreis bis 290.000 €
- 2.450 €
- Kaufpreis bis 400.000 €
- 0,85 % des Kaufpreises
- Kaufpreis über 400.000 €
- 3.400 € zzgl. 0,60 % des über 400.000 € liegenden Betrags
- Ab 2.500.000 €
- Honorar nach individueller Vereinbarung
- Davon bei Mandatierung
- Prüfpauschale 690 €, wird bei Durchführung vollständig angerechnet
Alle Beträge zzgl. IGIC/MwSt.
Ihr Festpreis wird in Stufen fällig: die Prüfpauschale von 690 € mit der Mandatierung, der weitere Festpreis entlang des Kaufs. Kommt der Kauf nicht zustande, zahlen Sie nur die bis dahin erreichte Stufe.
Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern kommen hinzu und werden von den jeweiligen Stellen gesondert erhoben.
Honorar berechnen
Geben Sie den Kaufpreis ein, um das Honorar nach der Staffel abzuschätzen.
- Bei Mandatierung: Prüfpauschale
- 690 €
Die Prüfpauschale ist die erste Rate des Festpreises. Der Festpreis steht mit der Mandatierung fest.
Orientierungswert, nicht verbindlich.
Was der Festpreis umfasst
Im Festpreis enthalten
Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte des Immobilienerwerbs in Spanien.
- Rechtliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse und möglicher Belastungen
- Prüfung der Situation innerhalb der Eigentümergemeinschaft
- Gestaltung bzw. Prüfung der vertraglichen Grundlagen (z. B. Vor- oder Optionsvertrag)
- Vorbereitung und Begleitung des notariellen Kaufvertrages
- Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch
- Erstellung und Abgabe der Grunderwerbsteuererklärung für bis zu zwei Erwerber (ab dem dritten Erwerber je weitere Erklärung gesondert)
Nicht Bestandteil des Festpreises
Was darüber hinausgeht, bieten wir gesondert an; Sie erhalten dafür vorab ein Angebot:
- Vertretung beim Vorvertrag oder Notartermin auf Grundlage einer Vollmacht
- Weitere steuerliche Erklärungen außerhalb der Grunderwerbsteuer und laufende steuerliche Betreuung
- Behördliche Tätigkeiten außerhalb der Kaufabwicklung
- Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen
- Der Verkauf einer Immobilie: ein eigenes Beratungsfeld mit anderen Fallstricken; dafür erhalten Sie nach Sichtung der Unterlagen ein verbindliches Angebot: Verkauf einer Immobilie
Zeigt sich im Mandat, dass eine dieser Leistungen nötig wird, sagen wir Ihnen vorab, was sie kostet.
Sie haben eine Immobilie im Blick?
Im kostenlosen Orientierungsgespräch klären wir, wo Sie im Ablauf stehen und ob der Festpreis auf Ihren Kauf passt.