Was wir für Sie tun
Kauf und Verkauf
- Prüfung der Immobilie vor dem Kauf: Wer ist Eigentümer, welche Schulden oder Belastungen liegen darauf, sind Bauten und Nutzung genehmigt
- Erstellung von Options- und Vorverträgen sowie notariellen Kaufverträgen
- Prüfung bereits vorliegender Verträge und Vorverträge
- Vorbereitung und Begleitung des Notartermins, einschließlich Übersetzung
- Vollständige Abwicklung nach dem Notartermin: Steuern, Registereintragung, Plusvalía municipal
- Vertretung beim Notartermin mit notarieller Vollmacht
Rund um den Kauf
- Beantragung der NIE (spanische Steuernummer) und Eröffnung von Bankkonten
- Steuerservice zusammen mit spezialisierten Steuerberatern
- Verwaltung Ihrer Immobilie in Ihrer Abwesenheit mit notarieller Vollmacht
Legalisierung von Schwarzbauten
- Vorbereitung und Abwicklung der Legalisierung, rechtlich und steuerlich, in Abstimmung mit Architekten, Vermessern und Gemeinde
- Vorbereitung der Notarurkunde für die nachträgliche Eintragung des Baus
- Vertretung oder Begleitung beim Notartermin
- Eintragung im Register
Verkauf einer Immobilie
Der Verkauf ist kein einfacherer Kauf, sondern ein eigenes Thema mit eigenen Fallstricken. Den Kaufvertrag schreibt meist der Makler — der schnell abschließen will und keine Rechtsberatung leisten darf. Als Verkäufer unterschreiben Sie also oft ein Dokument, das niemand in Ihrem Interesse geprüft hat. Das fängt beim Maklervertrag mit Exklusivbindung an und geht beim Arras-Vertrag aus der Feder des Maklers weiter.
Dazu kommen Pflichten, die nur den Verkäufer treffen: Wer als Nichtresident verkauft, bekommt 3 Prozent des Kaufpreises zunächst nicht ausgezahlt — der Käufer führt sie als Vorauszahlung auf die Steuer auf Ihren Verkaufsgewinn ans Finanzamt ab. Was zu viel einbehalten wurde, müssen Sie zurückfordern, sonst bleibt es beim Staat. Die Plusvalía municipal
— eine Gemeindesteuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks — schuldet nach dem Gesetz immer der Verkäufer, und zwar innerhalb einer Frist; Klauseln, die sie auf den Käufer abwälzen, sind zu prüfen. Und nach der Übergabe haften Sie für Mängel und für Anbauten, die nie genehmigt wurden — das erfahren viele Verkäufer erst, wenn der Käufer sich meldet.
Wir prüfen Maklervertrag, Vorvertrag und Kaufvertrag, bevor Sie unterschreiben, klären die Steuern beim Verkauf und begleiten Sie, bis der Einbehalt zurückerstattet ist. Einen Festpreis gibt es für den Verkauf nicht, weil Objekt, Verträge und Steuersituation zu unterschiedlich sind; nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
Vermietung und Besitz
Auch nach dem Kauf bleiben Fragen: zur Ferienvermietung, die auf den Kanaren eine Lizenz braucht, oder zum Schutz vor illegalen Hausbesetzungen. Diese Themen behandeln wir im Bereich Mietrecht; bei Fragen zur Eigentümergemeinschaft siehe Wohnungseigentumsrecht.
Wenn es Streit gibt
Nicht jeder Streit um eine Immobilie gehört vor Gericht — ein Verfahren in Spanien dauert, und eine Einigung über Mängel, Anzahlung oder die Rückgängigmachung des Kaufs ist oft schneller und günstiger als ein Urteil. Wir suchen zuerst die Lösung ohne Gericht. Gelingt das nicht, vertreten wir Sie vor allen spanischen Gerichten — bei Streit um Verträge und Mängel ebenso wie bei Erbstreitigkeiten um Immobilien.
Immobilienkauf zum Festpreis
Für den Immobilienkauf vereinbaren wir einen festen Preis. Was darin enthalten ist und wie er sich berechnet, legen wir vorab offen.
Immobilienkauf zum Festpreis →