Kompetenz & Erfahrung

Wer in Spanien kauft, erbt oder vermietet, trifft auf Regeln, die anders sind als die deutschen. An dieser Schnittstelle beraten wir — zugelassen in Deutschland und Spanien.

Tätigkeitsfelder

Unsere Arbeit konzentriert sich auf zwei Rechtsgebiete: das Immobilienrecht und das Erbrecht.

Festpreis-Mandate

Manche Mandate lassen sich klar abgrenzen — der Immobilienkauf, die Erbschaftsannahme, das Testament, die Mietvertragsprüfung. Für diese vereinbaren wir ein Festhonorar: Sie wissen vor Mandatsbeginn genau, was wir für Sie tun und was es kostet. Vorbereitet werden alle vier Mandate digital — Unterlagen über das Mandantenportal, Notartermine auf Wunsch per Vollmacht; wie das abläuft, steht unter Digitale Kanzlei.

Zwei Rechtsordnungen, ein Ansprechpartner

Wer aus Deutschland heraus in Spanien kauft oder erbt, koordiniert sonst schnell zwischen Notar, Steuerberater, Übersetzer und Behörden gleich in zwei Ländern. Bei uns läuft das an einer Stelle zusammen — in Ihrer Sprache, mit über 20 Jahren Erfahrung auf den Kanaren und dem Blick für die Punkte, an denen deutsches und spanisches Recht nicht zusammenpassen.

Philipp Beyer
Rechtsanwalt & Abogado
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