Kompetenz & Erfahrung
Wer in Spanien kauft, erbt oder vermietet, trifft auf Regeln, die anders sind als die deutschen. An dieser Schnittstelle beraten wir — zugelassen in Deutschland und Spanien.
Tätigkeitsfelder
Unsere Arbeit konzentriert sich auf zwei Rechtsgebiete: das Immobilienrecht und das Erbrecht.
Immobilienrecht
Der Immobilienkauf in Spanien folgt eigenen Grundprinzipien: Eintragung, Lastenfreiheit und Erwerbsschutz sind anders geregelt als in Deutschland, und der Käufer trägt mehr Eigenverantwortung. Wir beraten beim Erwerb, im laufenden Eigentum und wenn es zum Streit kommt.
Erbrecht
Seit 2015 entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt darüber, welches Erbrecht gilt — es sei denn, man trifft rechtzeitig eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts. Wir gestalten Testamente mit Spanien-Bezug und wickeln Nachlässe ab, von der Annahme bis zur Umschreibung im Grundbuch.
Mietrecht
Ob Wohnraum, Geschäftsraum oder touristische Vermietung: Das spanische Mietrecht setzt bei Laufzeit, Kaution und Beendigung andere Akzente als das deutsche. Wir gestalten und prüfen Mietverträge — am besten, bevor sie unterschrieben sind.
Wohnungseigentumsrecht
Wer eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft besitzt, lebt mit dem Ley de Propiedad Horizontal. Wir vertreten einzelne Eigentümer ebenso wie ganze Gemeinschaften — von der Beschlussanfechtung bis zur Kostenverteilung.
Festpreis-Mandate
Manche Mandate lassen sich klar abgrenzen — der Immobilienkauf, die Erbschaftsannahme, das Testament, die Mietvertragsprüfung. Für diese vereinbaren wir ein Festhonorar: Sie wissen vor Mandatsbeginn genau, was wir für Sie tun und was es kostet. Vorbereitet werden alle vier Mandate digital — Unterlagen über das Mandantenportal, Notartermine auf Wunsch per Vollmacht; wie das abläuft, steht unter Digitale Kanzlei.
Immobilienkauf
Prüfung, Vertragsgestaltung und Begleitung bis zur Grundbucheintragung.
Mandat ansehen →Erbschaftsannahme
Von der Annahmeerklärung über die Erbschaftsteuer bis zur Umschreibung im Grundbuch.
Mandat ansehen →Testament
Spanisches Testament mit Rechtswahl, notariell beurkundet und im Testamentsregister eingetragen.
Mandat ansehen →Mietvertragsprüfung
Schriftliche Stellungnahme zu Ihrem Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag — vor Unterschrift oder im laufenden Mietverhältnis.
Mandat ansehen →Zwei Rechtsordnungen, ein Ansprechpartner
Wer aus Deutschland heraus in Spanien kauft oder erbt, koordiniert sonst schnell zwischen Notar, Steuerberater, Übersetzer und Behörden gleich in zwei Ländern. Bei uns läuft das an einer Stelle zusammen — in Ihrer Sprache, mit über 20 Jahren Erfahrung auf den Kanaren und dem Blick für die Punkte, an denen deutsches und spanisches Recht nicht zusammenpassen.
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