Kompetenz
& Erfahrung

Wer in Spanien eine Immobilie kauft, ein Haus erbt oder eine Wohnung vermietet, hat es mit einer Rechtsordnung zu tun, die anderen Regeln folgt als die deutsche – vom Kauf- oder Mietvertrag über das Grundbuch bis zur Erbschaftsannahme. Genau an dieser Schnittstelle beraten wir: mit Zulassungen zur Anwaltschaft in Deutschland und Spanien.

Tätigkeitsfelder

Unsere Arbeit konzentriert sich auf vier Rechtsgebiete. Sie haben eines gemeinsam: Es geht um Eigentum deutschsprachiger Mandanten, das spanischem Recht unterliegt – und um die Frage, wie beide Rechtsordnungen dabei ineinandergreifen.

Digital vorbereitet — ohne Anreise

Ihr Mandat bereiten wir digital vor: Sie erfassen Ihre Angaben in Ruhe am eigenen Rechner, Unterlagen tauschen wir über das sichere Mandantenportal der Kanzlei aus — auf eigener Infrastruktur, mit Servern in Deutschland. Notartermine auf Teneriffa nehmen wir auf Wunsch auf Grundlage einer Vollmacht für Sie wahr; eine Anreise ist dann nicht erforderlich. Einzige Ausnahme ist das Testament: Es ist höchstpersönlich zu errichten und kann nicht durch einen Vertreter beurkundet werden.

Zwei Rechtsordnungen, ein Ansprechpartner

Wer aus Deutschland heraus in Spanien kauft oder erbt, koordiniert sonst schnell zwischen Notar, Steuerberater, Übersetzer und Behörden gleich in zwei Ländern. Bei uns läuft das an einer Stelle zusammen – in Ihrer Sprache, mit über 20 Jahren Erfahrung auf den Kanaren und dem Blick für die Punkte, an denen deutsches und spanisches Recht nicht zusammenpassen.

Philipp Beyer
Rechtsanwalt & Abogado
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