Kompetenz
& Erfahrung
Wer in Spanien eine Immobilie kauft, ein Haus erbt oder eine Wohnung vermietet, hat es mit einer Rechtsordnung zu tun, die anderen Regeln folgt als die deutsche – vom Kauf- oder Mietvertrag über das Grundbuch bis zur Erbschaftsannahme. Genau an dieser Schnittstelle beraten wir: mit Zulassungen zur Anwaltschaft in Deutschland und Spanien.
Tätigkeitsfelder
Unsere Arbeit konzentriert sich auf vier Rechtsgebiete. Sie haben eines gemeinsam: Es geht um Eigentum deutschsprachiger Mandanten, das spanischem Recht unterliegt – und um die Frage, wie beide Rechtsordnungen dabei ineinandergreifen.
Immobilienrecht
Der Immobilienkauf in Spanien folgt eigenen Grundprinzipien: Eintragung, Lastenfreiheit und Erwerbsschutz sind anders geregelt als in Deutschland, und der Käufer trägt mehr Eigenverantwortung. Wir beraten beim Erwerb, im laufenden Eigentum und wenn es zum Streit kommt.
Erbrecht
Seit 2015 entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt darüber, welches Erbrecht gilt – es sei denn, man trifft rechtzeitig eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts. Wir gestalten Testamente mit Spanien-Bezug und wickeln Nachlässe ab, von der Annahme bis zur Umschreibung im Grundbuch.
Mietrecht
Ob Wohnraum, Geschäftsraum oder touristische Vermietung: Das spanische Mietrecht setzt bei Laufzeit, Kaution und Beendigung andere Akzente als das deutsche. Wir gestalten und prüfen Mietverträge – am besten, bevor sie unterschrieben sind.
Wohnungseigentumsrecht
Wer eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft besitzt, lebt mit dem Ley de Propiedad Horizontal. Wir vertreten einzelne Eigentümer ebenso wie ganze Gemeinschaften – von der Beschlussanfechtung bis zur Kostenverteilung.
Ausgewählte Mandate mit fester Vergütung
Manche Mandate lassen sich klar abgrenzen – der Immobilienkauf, die Erbschaftsannahme, das Testament. Für diese vereinbaren wir ein Festhonorar: Sie wissen vor Mandatsbeginn genau, was wir für Sie tun und was es kostet.
Immobilienkauf
Prüfung, Vertragsgestaltung und Begleitung bis zur Grundbucheintragung.
Mandat ansehen →Erbschaftsannahme
Von der Annahmeerklärung über die Erbschaftsteuer bis zur Umschreibung im Grundbuch.
Mandat ansehen →Testament
Deutsch-spanisches Testament mit notarieller Beurkundung und Registereintrag.
Digital vorbereitet von zuhause — auf Teneriffa nur der Notartermin.
Mandat ansehen →Digital vorbereitet — ohne Anreise
Ihr Mandat bereiten wir digital vor: Sie erfassen Ihre Angaben in Ruhe am eigenen Rechner, Unterlagen tauschen wir über das sichere Mandantenportal der Kanzlei aus — auf eigener Infrastruktur, mit Servern in Deutschland. Notartermine auf Teneriffa nehmen wir auf Wunsch auf Grundlage einer Vollmacht für Sie wahr; eine Anreise ist dann nicht erforderlich. Einzige Ausnahme ist das Testament: Es ist höchstpersönlich zu errichten und kann nicht durch einen Vertreter beurkundet werden.
Zwei Rechtsordnungen, ein Ansprechpartner
Wer aus Deutschland heraus in Spanien kauft oder erbt, koordiniert sonst schnell zwischen Notar, Steuerberater, Übersetzer und Behörden gleich in zwei Ländern. Bei uns läuft das an einer Stelle zusammen – in Ihrer Sprache, mit über 20 Jahren Erfahrung auf den Kanaren und dem Blick für die Punkte, an denen deutsches und spanisches Recht nicht zusammenpassen.
Calle Teobaldo Power 25
Planta 1ª, Oficina 1
38002 Santa Cruz de Tenerife
Avenida de Bruselas 20
Local 160, C.C. Fañabé Plaza
38660 Costa Adeje