Eigenarten des spanischen Immobilienrechts
Das spanische Immobilienrecht weicht in Grundprinzipien vom deutschen, österreichischen und schweizerischen Recht ab. Die Eintragung im spanischen Eigentumsregister Registro de la Propiedad hat – im strikten Gegensatz zum deutschen Grundbuchamt – in der Regel nur deklaratorische Wirkung, keine konstitutive. Eigentum kann in Spanien rechtswirksam außerhalb des Registers übertragen werden; die Eintragung dient der Drittwirkung und erfolgt regelmäßig erst nach notarieller Beurkundung.
Aus diesen Strukturen ergeben sich Risiken, die ohne fachkundige Begleitung leicht übersehen werden. Eine rechtliche Beratung vor dem Erstkontakt mit Maklern oder Verkäufern ist daher ratsam.
Leistungsumfang
Immobilientransaktionen
- Rechtliche Due-Diligence-Prüfung von Immobilien (Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Lizenzen)
- Gestaltung von Optionsverträgen, Vorverträgen und notariellen Kaufverträgen
- Vertragsprüfung bestehender Verträge und Vorverträge
- Vorbereitung und Begleitung des Notartermins inkl. Übersetzung
- Vollständige Abwicklung der Transaktion (Steuern, Grundbuchamt, Plusvalía municipal)
- Vertretung beim Notartermin auf Grundlage einer notariellen Vollmacht
Begleitende Leistungen
- Beantragung der NIE und Eröffnung von Bankkonten
- Steuerservice in Kooperation mit spezialisierten Steuerberatern
- Verwaltung in Abwesenheit auf notarieller Bevollmächtigungsgrundlage
Legalisierung von Schwarzbauten
- Vollständige Vorbereitung und Abwicklung der Legalisierung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht (Koordination mit Architekten, Vermessern und Gemeindebehörden)
- Vorbereitung der Notarurkunde zur Eintragung der baulichen Veränderung
- Vertretung oder Begleitung beim Notartermin
- Eintragung im Grundbuchamt
Touristische Vermietung und Bestandshaltung
Auch nach erfolgtem Erwerb stellen sich mietrechtliche und steuerliche Fragen, etwa zur touristischen Kurzzeitvermietung mit Lizenzpflicht auf den Kanaren oder zum Schutz vor illegalen Hausbesetzungen. Diese Themen werden vertieft im Bereich Mietrecht behandelt; bei Fragen aus Eigentümergemeinschaften siehe Wohnungseigentumsrecht.
Streitige Auseinandersetzungen
Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, vertrete ich Mandanten in immobilienrechtlichen Verfahren vor allen spanischen Gerichten – sowohl bei Vertragsstreitigkeiten und Mängelhaftung als auch bei Erbstreitigkeiten mit Immobilienbezug.
Ausgewählte Mandate mit fester Vergütung
Für klar abgegrenzte Standardmandate vereinbare ich eine feste Vergütung mit vorab definiertem Leistungsumfang.